18 March 2026, 04:12

15-Jähriger scheitert mit Klage auf evangelischen Religionsunterricht

Ein verblichenes Dokument mit der Aufschrift "St. Erasmus Kirche", unterzeichnet von der deutschen Regierung, mit einer Zeichnung einer Kirche im Hintergrund mit Bäumen und Himmel.

15-Jähriger scheitert mit Klage auf evangelischen Religionsunterricht

Ein 15-jähriger konfessionsloser Schüler aus Neuss hat einen Rechtsstreit um die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass konfessionslose Schüler keinen automatischen Anspruch auf die Teilnahme an konfessionell gebundenem Unterricht haben. Das Urteil unterstreicht die strengen Grenzen der religiösen Unterweisung an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Schüler, der zuvor zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt hatte. Unzufrieden mit bestimmten Lehrkräften bewarb er sich um die Teilnahme am evangelischen Unterricht. Das Gericht bestätigte jedoch, dass Religionsunterricht nur für Schüler der jeweiligen Konfession verpflichtend ist und bleibt.

Die Richter betonten, dass die Lehrkräfte das letzte Wort darüber haben, ob konfessionslose Schüler teilnehmen dürfen. Zwar bezieht sich das Urteil konkret auf evangelischen und katholischen Unterricht, doch gab es in den letzten fünf Jahren keine Änderungen bei den Zugangsregeln für den islamischen Religionsunterricht.

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Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Das Urteil lässt das bestehende System unverändert: Lehrkräfte behalten die Entscheidungshoheit darüber, ob konfessionslose Schüler am Religionsunterricht teilnehmen dürfen. Der betroffene Schüler – und andere in ähnlicher Lage – müssen sich vorerst mit den Einschränkungen abfinden oder nach alternativen Fächern suchen. Der Fall schafft kein neues Präzedenzrecht, sondern bestätigt die geltende Praxis.

Quelle