08 March 2026, 14:11

84-Jährige verliert 300.000 Euro an falsche Polizisten – wie der Betrug funktionierte

Eine Goldmünze mit der Aufschrift "Gut für 50 in Waren" auf einem weißen Hintergrund.

Polizeifake: Senior verliert 300.000 Euro - 84-Jährige verliert 300.000 Euro an falsche Polizisten – wie der Betrug funktionierte

Eine 84-jährige Frau aus Hilden bei Düsseldorf hat ihr gesamtes Erspartes verloren, nachdem sie Opfer eines raffinierten Betrugs geworden war. Kriminelle, die sich als Polizisten ausgaben, brachten sie dazu, über mehrere Wochen hinweg rund 300.000 Euro zu überweisen. Der Fall flog erst auf, als Bankmitarbeiter bei einer routinemäßigen Hypothekenanfrage misstrauisch wurden.

Der Betrug begann mit einem Anruf eines Mannes, der sich als Polizeibeamter ausgab. Er überredete die Frau, ihr Geld abzuheben und in Gold umzutauschen – angeblich zu ihrem eigenen Schutz. Im Laufe der Zeit weiteten die Betrüger ihre Masche aus, indem sie sich als Staatsanwälte, Richter und sogar Bankangestellte ausgaben, um ihr Vertrauen zu gewinnen.

Die Frau folgte wiederholt ihren Anweisungen und übertrug ihr Vermögen, ohne zu ahnen, dass sie betrogen wurde. Erst als sie ihre Bank aufsuchte, um eine Hypothek zu beantragen, kam der Schwindel ans Licht. Mitarbeiter entdeckten Unstimmigkeiten bei ihren Transaktionen und alarmierten sofort die Polizei.

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Laut einem Bericht der Polizei Nordrhein-Westfalen und des Landeskriminalamts (LKA NRW) vom 5. März 2026 wurden zwischen März 2025 und März 2026 in der Region 152 ähnliche Fälle von Identitätsbetrug registriert. Die Behörden betonen, dass echte Polizisten oder Staatsanwälte niemals anrufen würden, um über private Finanzen zu sprechen oder Bargeld, Schmuck oder Gold zur "Sicherung" zu verlangen.

Der Schaden der Geschädigten beläuft sich auf etwa 300.000 Euro. Die Polizei ermittelt, konnte das gestohlene Geld jedoch bisher nicht sichern. Um weitere Vorfälle zu verhindern, rufen die Behörden die Bevölkerung weiterhin dazu auf, verdächtige Anrufe durch direkte Kontaktaufnahme mit den offiziellen Stellen zu überprüfen.

Quelle