Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung für Krebsmedikament Idhifa
Evi NergerApotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung für Krebsmedikament Idhifa
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderung von knapp 90.000 Euro konfrontiert. Die regionale Krankenkasse AOK Nordwest hat die Erstattung für zwei hochpreisige Idhifa-Medikamente, die an einen einzigen Patienten abgegeben wurden, vollständig zurückverlangt.
Die Kasse wirft Fehske vor, eine „unwirtschaftliche Überversorgung“ mit dem Arzneimittel nicht verhindert zu haben. Nach der deutschen Apothekenbetriebsordnung handelt es sich dabei um einen Verstoss. Da beide Rezepte für Idhifa eingelöst wurden, kam es zum Streitfall.
Die AOK Nordwest begründete die vollständige Rückforderung in einer Anhörung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Kasse und Aufsichtsbehörde waren sich einig, dass die Streichung der Erstattung korrekt sei. Fehske hat inzwischen Klage gegen die Entscheidung eingereicht; die strittige Summe beläuft sich auf über 87.000 Euro.
Das Gerichtsverfahren wird voraussichtlich Jahre dauern. Eine mündliche Verhandlung in Fehskes Fall könnte erst 2028 stattfinden. Die Situation hat auch persönliche Folgen: Fehske gibt an, seine Motivation sei schwer erschüttert. Unterdessen verlässt eine Pharmazeutisch-technische Assistentin ihren Job, um in die Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse zu wechseln.
Die Rückforderung bleibt vorerst bestehen. Fehskes Klage wird entscheiden, ob die Erstattung zurückgezahlt werden muss. Der Fall zeigt die finanziellen und beruflichen Risiken, denen Apotheken unter den aktuellen Regelungen ausgesetzt sind.






