Bundesrat verschärft Regeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten
Aneta WilmsenBundesrat verschärft Regeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten
Am 26. September 2025 hat der Bundesrat eine Resolution verabschiedet, die die Regeln für Lebendtiertransporte in Länder außerhalb der EU verschärfen soll. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund wiederkehrender Vorwürfe wegen Verstößen gegen den Tierschutz während des Transports – die bisherigen Schutzmaßnahmen reichen demnach nicht aus, um Misshandlungen zu verhindern.
Die von Nordrhein-Westfalen vorangetriebene Resolution fordert strengere EU-weite Vorschriften. Demnach sollten Exporte in Drittstaaten nur dann genehmigt werden, wenn diese Länder der EU-Kommission eine formelle Erklärung vorlegen, in der sie die Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bestätigen.
Laut dem Entwurf würde die EU-Kommission die Befugnis erhalten, bei Verstößen Ermittlungen einzuleiten und Exporte bis zur Behebung der Mängel auszusetzen. Die Länder begründen dies damit, dass die bestehenden Kontrollen Tierschutzverletzungen nicht verhindern könnten und die Tiere dadurch unnötigen Risiken ausgesetzt seien.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, wonach bilaterale tierärztliche Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren abgeschafft wurden. Künftige Bescheinigungen müssten, so die Forderung, klare Tierschutzstandards enthalten, um rechtliche Schlupflöcher zu schließen.
Ziel der Resolution ist es, rechtlich verbindliche Regeln für Tiertransporte außerhalb der EU zu schaffen. Bei einer Umsetzung hätten die Behörden damit wirksamere Mittel, um Tierschutzvorgaben durchzusetzen und nicht konforme Lieferungen zu stoppen. Ob dies gelingt, hängt von weiteren Verhandlungen auf nationaler und europäischer Ebene ab.






