20 March 2026, 22:11

Dreister Millionenbetrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht

Apotheker in weißem Kittel mit einer Flasche in der Hand, während er mit einem Kunden in einem Regalgang einer Apotheke spricht, der mit Regalen voller medizinischer Versorgungsgüter ausgestattet ist.

Dreister Millionenbetrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, in mindestens 30 Fällen gemeinsam kommerziellen Betrug begangen zu haben. Das mutmaßliche Schema umfasste die Abrechnung unnötiger medizinischer Produkte bei den Versicherungen über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für ein teures Wundversorgungsprodukt namens SymbioInfekt TheraKit besorgt haben. Eine Packung kostete etwa 3.400 Euro. Ihr Unternehmen reichte anschließend die Kosten für diese Produkte bei den Krankenkassen ein.

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Dem beteiligten Apotheker wird vorgeworfen, den Großhandelspreis der Verbände einbehalten zu haben, nachdem er der Firma der Krankenschwester einen Rabatt von 10 Prozent gewährt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide mit gemeinsamer krimineller Absicht handelten. Der Apotheker hingegen behauptet, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und gab an, davon ausgegangen zu sein, dass das Unternehmen die Produkte günstiger beziehen könne.

Der Gesamtbetrag des Betrugs beläuft sich auf 3,6 Millionen Euro. Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die volle Summe zurückzahlen, wobei bereits rund 900.000 Euro sichergestellt wurden. Monatliche Rückzahlungen in Höhe von 10.000 Euro wurden angeordnet. Die Rückforderung von Geldern vom Geschäftspartner der Krankenschwester gestaltet sich hingegen schwierig, da das Unternehmen inzwischen insolvent ist.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die beiden Angeklagten wissentlich an dem Betrug beteiligt waren. Der Rückzahlungsplan des Apothekers läuft bereits, während das Unternehmen der Krankenschwester keine Vermögenswerte mehr aufweist. Seit dem Vorfall gab es keine offizielle Stellungnahme der deutschen Gesundheitsbehörden oder Gesetzgeber zu ähnlichen Betrugsfällen.

Quelle