Erbstreit der Veltins-Familie: Carl Clemens scheitert vor Gericht mit Prozesskostenhilfe
Evi NergerGericht lehnt Rechtshilfe im Veltins-Erbschaftsstreit ab - Erbstreit der Veltins-Familie: Carl Clemens scheitert vor Gericht mit Prozesskostenhilfe
Carl Clemens Veltins, der jüngste Bruder im langjährigen Erbstreit der Familie Veltins, hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamm wies seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Berufung zurück – damit trägt er vorerst die Kosten selbst, sofern er nicht kurzfristig handelt.
Im Mittelpunkt des Streits steht das 30-Millionen-Euro-Erbe der verstorbenen Mutter Veltins, die jahrzehntelang die Familienbrauerei führte. Carl Clemens Veltins behauptet, kurz nach seinem 18. Geburtstag unter Druck gesetzt worden zu sein, um auf seinen Erbanspruch zu verzichten. Seitdem fordert er einen angemessenen Anteil am Nachlass sowie eine Entschädigung für ihre Führungsrolle im Unternehmen.
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) bestätigte das vorherige Urteil des Landgerichts Arnsberg und urteilte, dass eine Berufung aussichtslos sei. Ohne Prozesskostenhilfe bleiben Veltins nun zwei Wochen, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Scheitert er daran, muss er sämtliche Berufungskosten selbst tragen.
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe bedeutet einen weiteren Rückschlag für Carl Clemens Veltins im Erbstreit. Reicht er den Wiedereinsetzungsantrag nicht fristgerecht ein, trägt er die vollen finanziellen Folgen weiterer rechtlicher Schritte. Die Entscheidung des Gerichts lässt den Streit um das 30-Millionen-Euro-Erbe vorerst ungelöst.






