EU-Recht auf Reparatur: Was sich 2026 für Verbraucher und Hersteller ändert
Branko TlustekEU-Recht auf Reparatur: Was sich 2026 für Verbraucher und Hersteller ändert
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat im Juli 2024 in Kraft und muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Verordnung zielt darauf ab, Reparaturen von defekten Elektro- und Haushaltsgeräten zu erleichtern. Gleichzeitig führt sie neue Pflichten für Hersteller und Händler in ganz Europa ein.
Nach den neuen Regeln müssen Hersteller auch nach Ablauf der Garantie Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten. Wird ein Gerät während der Garantiezeit repariert, verlängert sich diese automatisch um ein Jahr.
Eine aktuelle Umfrage zeigt jedoch gemischte Erwartungen an die Auswirkungen: Nur 37 Prozent der Hersteller glauben, dass die Richtlinie die Preise für Neugeräte in die Höhe treiben wird. Dagegen rechnen 62 Prozent der Händler mit höheren Neupreisen, um die Reparaturkosten zu decken. Gleichzeitig erwarten 63 Prozent der Hersteller und 68 Prozent der Händler steigende Reparaturkosten – bedingt durch höhere Ausgaben für Ersatzteile und Arbeitskräfte.
Ein weiteres Problem ist die Kapazität: Rund 74 Prozent der Händler geben an, nicht genug qualifiziertes Personal zu haben, um eine größere Anzahl an Reparaturen bewältigen zu können. Auch Verbraucher stehen vor Herausforderungen: 70 Prozent empfinden die aktuellen Reparaturkosten im Vergleich zum Neukauf als zu hoch. Im Schnitt sind Kunden bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur zu zahlen.
Die Richtlinie soll Reparaturen statt Neukäufe von Elektro- und Haushaltsgeräten fördern und schafft klare Regeln für Hersteller sowie Vorteile für Verbraucher. Unternehmen befürchten jedoch höhere Kosten und betriebliche Hürden bei der Umsetzung der Änderungen.
