Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und Waffen aufgegriffen
Branko TlustekFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und Waffen aufgegriffen
Am 14. Juni nahm die Bundespolizei einen 43-jährigen Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen fest. Der obdachlose deutsche Staatsbürger wurde gegen 20:15 Uhr bei einer Routinekontrolle vorläufig festgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen.
Gegen den Mann lagen bereits zwei von der Staatsanwaltschaft erlassene Haftbefehle vor. Der erste sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung vor, der zweite eine achtmonatige Haftstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock in seinem Besitz. Beide Gegenstände durfte er gesetzlich nicht führen. Die Waffen wurden umgehend beschlagnahmt.
Nach der Festnahme wurde der Mann über seine Rechte in Bezug auf die Verhaftung und die Ordnungswidrigkeit belehrt. Später wurde er einer Justizvollzugsanstalt übergeben.
Ihm drohen nun zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Mann bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen in Untersuchungshaft. Der Fall umfasst sowohl die ausstehenden Haftbefehle als auch die neu entdeckten Straftaten.
