Festnahme von fünf ausländischen Arbeitern ohne Papiere in Gladbeck
Fünf ausländische Arbeitskräfte wurden in Gladbeck festgenommen, nachdem Beamte sie ohne gültige Papiere antrafen. Bei einer Kontrolle am 22. Oktober 2025 deckten die Behörden schwere Verstöße gegen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze auf. Gegen die Männer wurden nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Zollbeamte aus Dortmund und Ausländerbehörden aus Gladbeck führten eine gemeinsame Überprüfung auf einer Glasfaser-Baustelle durch. Dabei stellten sie fest, dass vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel beschäftigt waren. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden.
Die Männer konnten die für eine legale Beschäftigung erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen. Usbekische und turkmenische Staatsbürger benötigen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Visum. Daraufhin leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und nahmen alle fünf Arbeiter vorläufig fest.
Die Beschuldigten wurden später an die zuständige Ausländerbehörde überstellt, die über ihr weiteres Verbleiben in Deutschland entscheidet. Gleichzeitig laufen Ermittlungen gegen ihren in Polen ansässigen Arbeitgeber, der im Verdacht steht, gegen Vorschriften zur Arbeitnehmerentsendung verstoßen zu haben. Geprüft wird, ob das Unternehmen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die Arbeitsvorschriften der Fleischindustrie eingehalten hat.
Verstöße gegen diese Gesetze können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Unternehmen, die nach dem Mindestlohngesetz oder dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit mindestens 2.500 Euro bestraft werden, riskieren zudem einen vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Die fünf festgenommenen Arbeiter warten nun auf eine Entscheidung über ihre Zukunft in Deutschland. Gegen den in Polen ansässigen Arbeitgeber wird weiterhin wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitsrecht ermittelt. Bei einer Verurteilung drohen dem Unternehmen hohe Geldstrafen und Einschränkungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.






