Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Verlegung rechtswidrig
Evi NergerGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Verlegung rechtswidrig
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, Studiengänge vom Standort Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung für rechtswidrig und setzte alle weiteren Maßnahmen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung aus.
Zudem hob das Gericht die Ankündigung der Hochschule auf, die Lehrtätigkeiten in Höxter vollständig einzustellen, und erklärte diese für rechtlich unwirksam.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die TH OWL nicht befugt ist, den gesamten Campus Höxter zu schließen. Nach dem Landeshochschulgesetz steht der Standort unter explizitem Schutz und darf nicht vollständig aufgegeben werden. Eine Verlegung von Studiengängen würde einen klaren, rechtlich einwandfreien Plan für die Zukunft des Standorts Höxter erfordern.
Der staatliche Eingriff der Aufsichtsbehörde im vergangenen Jahr wurde als berechtigt eingestuft und unterstreicht die Notwendigkeit korrekter Verfahren. Seit der vorläufigen Aussetzung durch das Gericht wurden keine Schritte unternommen, um Infrastruktur, Personal oder akademische Abläufe zu verlagern. Die Hochschule bleibt bis zum Abschluss des Hauptverfahrens daran gehindert, die Umstrukturierung umzusetzen.
Das Urteil verhindert, dass die TH OWL ihre Verlegungspläne vorerst weiterverfolgt. Der Campus Höxter muss in Betrieb bleiben, und etwaige Änderungen bedürfen einer rechtlichen Genehmigung. Der Fall zeigt die Grenzen auf, die einer Hochschule bei der Veränderung von Standorten ohne Einhaltung der landesrechtlichen Vorschriften gesetzt sind.






