17 March 2026, 20:12

Juristischer Streit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil zu Wohnumbau

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, die den Grundriss eines Gebäudes zeigt, mit handgeschriebener Text auf dem Papier.

Nachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Juristischer Streit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil zu Wohnumbau

Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner um eine ehemalige Druckereifabrik hat eine neue juristische Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung, die den Umbau eines Teils der alten Druckerei in eine Wohnung erlaubt.

Der Rechtsstreit begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen die erteilte Baugenehmigung klagte. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster der Theatergruppe recht. Das Gericht entschied, dass die Genehmigung wegen übermäßiger Lärmbelastung für die geplante Wohnung zurückgenommen werden müsse.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entdeckte jedoch später Mängel in der ursprünglichen Entscheidung. Es stellte fest, dass sich das Münsteraner Urteil allein auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte stützte, ohne die Sachverhalte umfassend zu klären. Daraufhin wurde der Fall zur Neuverhandlung an Münster zurückgewiesen.

Trotz des laufenden Verfahrens sind keine öffentlichen Details über die aktuelle Nutzung der ehemaligen Druckerei bekannt, seit diese 2025 für den Wohnumbau genehmigt wurde. Auch die Auswirkungen des Streits auf das Verhältnis zwischen der Volksbühne und den Anwohnern bleiben unklar.

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Der Fall wird nun vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erneut geprüft. Ein neues Urteil wird entscheiden, ob der Wohnumbau fortgesetzt werden kann oder ob Lärmbedenken das Projekt blockieren. Die Entscheidung wird sowohl die Zukunft des Geländes als auch das Verhältnis zwischen dem Theater und seinen Nachbarn prägen.

Quelle