Kölner Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Pflanzlinge als illegal
Klaudia GnatzGericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfkeimlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Pflanzlinge als illegal
Ein Kölner Unternehmer darf keine getopften Cannabis-Pflanzlinge mehr verkaufen, nachdem ein Gericht die Praxis für illegal erklärt hat. Die Entscheidung unterstreicht die deutschen Beschränkungen im kommerziellen Cannabishandel – trotz jüngster Lockerungen bei den Anbauregeln. Der Geschäftsmann kann das Urteil nun vor einem höheren Gericht anfechten.
Der Unternehmer, der einen Laden für cannabisbezogene Produkte betreibt, hatte argumentiert, die Pflanzlinge zählten als Vermehrungsmaterial. Nach deutschem Recht dürfen Händler solche Artikel legal verkaufen. Das Gericht widersprach jedoch: Getopfte Pflanzlinge gelten demnach als Cannabis selbst – und nicht als Stecklinge – und unterliegen somit dem Handelsverbot.
Die Stadt Köln hatte die Verkäufe bereits verboten, in Übereinstimmung mit dem Cannabiskontrollgesetz. Dieses erlaubt zwar den nicht-kommerziellen Anbau für den Eigenbedarf, verbietet aber den gewerblichen Vertrieb von Cannabis-Pflanzlingen. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen 113 registrierte Cannabis-Anbauvereine, die jedoch strengen Auflagen unterliegen: Sie müssen lizenziert sein, dürfen nur an Mitglieder zu Selbstkostenpreisen verkaufen und müssen Mitgliederobergrenzen sowie Wohnsitzvorgaben einhalten.
Dem Unternehmer bleibt nun die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einzulegen.
Das Urteil macht deutlich, dass der Verkauf getopfter Cannabis-Pflanzlinge auch dann illegal bleibt, wenn der private Anbau zunehmend reguliert wird. Mit 113 lizenzierten Vereinen in der Region zeigt der Fall, wie eng die Grenzen zwischen legalem und illegalem Cannabisvertrieb in Deutschland gezogen sind.






