11 June 2026, 08:10

Kulturhaushalt 2027: Österreich kürzt Budgets für Museen und Denkmalschutz

Stabile Finanzierung bedeutet 'einen echten Schnitt' für die Kultur

Kulturhaushalt 2027: Österreich kürzt Budgets für Museen und Denkmalschutz

Die Haushaltsverhandlungen zur Finanzierung des österreichischen Kunst- und Kultursektors sind abgeschlossen. Das Gesamtbudget wird 2027 um 3,3 Prozent auf 608,7 Millionen Euro sinken – damit entfallen tiefgreifendere Kürzungen, die zunächst befürchtet worden waren. Wichtige Bereiche wie Museen, Film und Theater erhalten angepasste Zuweisungen.

Die Bundesmuseen müssen mit weniger Mitteln auskommen: Ihre Finanzierung reduziert sich von 157,2 Millionen Euro auf 151,2 Millionen Euro für die Jahre 2027 und 2028. Für geplante Sanierungsvorhaben in diesen Einrichtungen wurden keine Gelder bereitgestellt. Zudem sinkt das Budget für die Denkmalschutz-Förderung um eine Million Euro – von 55 Millionen auf 54 Millionen Euro.

Die direkten Kulturfördermittel verringern sich um 13,6 Millionen Euro auf 181 Millionen Euro im Jahr 2027. Ein Großteil dieser Kürzung, nämlich 11,4 Millionen Euro, entfällt auf das Sanierungsbudget des Museums für Volkskunde. Das Österreichische Filminstitut hingegen kann seine Mittel in Höhe von 37 Millionen Euro für 2027 und 2028 halten, nachdem es im Vorjahr deutliche Einbußen hinnehmen musste. Darin enthalten sind eine Basisförderung von 34,5 Millionen Euro sowie zusätzliche 2,5 Millionen Euro für das Programm ÖFI+.

Die Bundestheater erhalten ihre Grundförderung von 204,2 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre aufrechterhalten, sodass der Spielbetrieb ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann. Auch das Förderprogramm FISAplus bleibt stabil: 2027 stehen 55 Millionen Euro zur Verfügung, 2028 sind es 53 Millionen Euro.

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Die Budgetanpassungen bestätigen die reduzierte Finanzierung für Museen und Denkmalschutzprojekte. Gleichzeitig ermöglicht die gesicherte Förderung für Film, Theater und ausgewählte Programme einigen Bereichen, ihre Arbeit wie geplant fortzusetzen. Die Änderungen treten 2027 in Kraft und gelten bis 2028.

Quelle