07 April 2026, 14:25

Lebenslange Haft für Mord an schlafender Ehefrau nach Streit über Familienausflug

Offenes Buch mit dem Titel "Dissertation Juridica de Victore in Expensas Condemando" und sichtbarem Text, der auf eine Sammlung von gerichtsbezogenen Dokumenten hinweist.

Ehefrau im Schlaf erstochen: Mann in Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt - Lebenslange Haft für Mord an schlafender Ehefrau nach Streit über Familienausflug

Ein Mann ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er seine Frau im Schlaf in ihrem gemeinsamen Zuhause erstochen hat. Die Tat ereignete sich im April in Espelkamp, Ostwestfalen, nach einem heftigen Streit über einen Familienausflug. Das Gericht wies die Behauptung des Angeklagten, es habe sich um Notwehr gehandelt, als unbegründet zurück.

Die Bluttat geschah spät in der Nacht in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Espelkamp. Nach einem Streit über die Teilnahme an einer Familienveranstaltung wartete der Mann, bis seine Frau eingeschlafen war, und erstach sie dann. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beziehung sei über Jahre von Misshandlung geprägt gewesen, wobei der Angeklagte die Forderungen seiner Frau nach Gleichberechtigung in der Partnerschaft nicht akzeptieren wollte.

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Die Verteidigung hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert und darauf bestanden, es habe sich um Notwehr gehandelt. Das Gericht lehnte diese Argumentation jedoch vollständig ab. Stattdessen folgten die Richter dem Antrag der Anklage auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und urteilten, dass der Mord vorsätzlich begangen wurde und auf der Unfähigkeit des Angeklagten beruhte, mit der Selbstständigkeit seiner Frau umzugehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und lässt Raum für mögliche Berufungen. Die lebenslange Strafe spiegelt die Feststellung des Gerichts wider, dass die Tat geplant war und in einer Geschichte häuslicher Kontrolle wurzelte. Das Urteil unterstreicht zudem die Schwere des Verbrechens, das im Tod einer wehrlosen Frau endete. Eine endgültige Entscheidung wird erst nach Abschluss etwaiger Berufungsverfahren fallen.

Quelle