Neue Bankenregeln ab Oktober: So schützt die Empfängerprüfung vor Betrug
Evi NergerNeue Bankenregeln ab Oktober: So schützt die Empfängerprüfung vor Betrug
Ab Oktober gelten neue Regeln für deutsche Banken: Vor der Abwicklung von Überweisungen müssen sie die Kontodaten des Empfängers prüfen. Ziel der Änderung ist es, Betrugsfälle zu reduzieren, indem sichergestellt wird, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Hintergrund sind wachsende Bedenken wegen Betrugsmaschen, die sich gezielt gegen Konteninhaber richten.
Ab dem 9. Oktober sind Banken verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Empfängerprüfungsverordnung zu kontrollieren, ob der Name auf der Überweisung mit der verknüpften IBAN übereinstimmt. Stimmt alles überein, wird die Zahlung ausgeführt. Gibt es Abweichungen, muss die Bank eine Warnung ausgeben und die Transaktion blockieren – es sei denn, der Kunde kann einen triftigen Grund nennen.
Die Regelung gilt für alle Standardüberweisungen, einschließlich Echtzeitzahlungen. Betrüger locken Opfer häufig mit gefälschten E-Mails oder Scheinjobangeboten dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Viele dieser Betrugsmaschen leiten Zahlungen, die eigentlich für legitime Empfänger bestimmt sind, auf kriminelle Konten um.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Verbrauchern, bei der Weitergabe von Kontodaten besonders wachsam zu sein. Zudem bietet sie ein Vergleichstool an, mit dem sich Gebühren und Leistungen von Girokonten vergleichen lassen. Banken erstatten Betrugsverluste jedoch nur, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und keine Schuld trifft. Wer Warnungen ignoriert und eine Überweisung trotzdem tätigt, haftet für etwaige finanzielle Schäden.
Der zusätzliche Prüfschritt schafft eine weitere Schutzebene gegen Betrug. Kunden erhalten künftig bei abweichenden Angaben eine Warnmeldung, bevor die Überweisung ausgeführt wird. Banken übernehmen jedoch keine Haftung für Verluste, wenn dem Kontoinhaber grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen wird.






