Neue Verkehrsregeln für den Alten Kirchweg in Lünen veröffentlicht
Die Stadt Lünen hat eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts veröffentlicht
Die aktuelle Ausgabe (Nr. 14/2026) des Amtsblatts enthält mehrere allgemeine Verwaltungsverfügungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind Abschnitte des Alten Kirchwegs.
Die neu veröffentlichten Regelungen traten mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsteilnehmende können die vollständigen Details entweder vor Ort im Rathaus oder über das digitale Portal der Stadt einsehen. Bisher wurden in den betroffenen Bereichen keine Beeinträchtigungen oder Änderungen im täglichen Verkehrsgeschehen festgestellt.






