17 June 2026, 16:10

NRW führt neues Punktesystem für ökologische Bewertung von Solarparks ein

NRW: Leitlinie für Ausgleichsflächen in Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen stößt auf Kritik

NRW führt neues Punktesystem für ökologische Bewertung von Solarparks ein

Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Darin wird ein Punktesystem eingeführt, mit dem sich verschiedene Bereiche dieser Anlagen erstmals einheitlich im gesamten Bundesland klassifizieren lassen.

Der Leitfaden, Arbeitsblatt 61, stellt für Kommunen und Projektentwickler erstmals verbindliche Kriterien auf. Er bewertet Teilflächen einer Anlage auf einer Skala von null bis fünf. Flächen direkt unter den Solarmodulen erhalten in der Regel einen Punkt und sind ökologisch damit mit Schotterwegen vergleichbar. Vollständig versiegelte Bereiche wie Zufahrtswege werden mit null Punkten bewertet und müssen durch Ausgleichsflächen in der Nähe oder andere Maßnahmen vollständig kompensiert werden.

Um naturnahe Gestaltungsformen zu fördern, empfiehlt die Behörde Reihenabstände von mindestens fünf Metern sowie Modultische mit einer lichten Höhe von mindestens 0,8 Metern. Die Bewertung der Zwischenräume zwischen den Modulreihen variiert je nach angestrebtem Biotoptyp, was sich auf die Gesamtökobilanz auswirken kann. Nordrhein-Westfalen plant, seine Photovoltaik-Kapazität bis 2030 auf 21 bis 27 Gigawatt und bis 2040 auf 50 Gigawatt auszubauen.

Jede Freiflächen-Photovoltaikanlage verändert die natürliche Landschaft und muss durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Der Leitfaden sorgt für eine einheitliche Berechnung dieser Maßnahmen im gesamten Land. Seine Kriterien zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen.

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