NRW revolutioniert Schulbuch-Beschaffung: Kommunen erhalten mehr Freiheit ab 2026
Branko TlustekNRW revolutioniert Schulbuch-Beschaffung: Kommunen erhalten mehr Freiheit ab 2026
Nordrhein-Westfalen lockert Vergaberegeln für Schulbücher – mehr Spielraum für Kommunen
Nordrhein-Westfalen hat seine Beschaffungsvorschriften für Schulbücher reformiert und den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Beschaffung eingeräumt. Die Landesregierung fügte dem Gemeindeordnung einen neuen Paragrafen (§ 75a) hinzu, der starre Ausgabenobergrenzen abschafft und bürokratische Hürden abbaut. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und werden von offiziellen Stellen als Erfolg für lokale Buchhändler und Schulen gleichermaßen bewertet.
Die Reform hebt die Unterschwellenvergabeverordnung sowie damit verbundene Haushaltsregelungen auf, die bisher strenge finanzielle Limits vorgaben. Künftig können die Kommunen ihre eigenen Verfahren in lokalen Satzungen festlegen – vorausgesetzt, sie halten sich an die allgemeinen Vergabegrundsätze. Diese Flexibilität ermöglicht es den Behörden, Aufträge nun auch direkt zu vergeben, und zwar potenziell bis zu einem Volumen von 216.000 Euro, ohne formelles Ausschreibungsverfahren.
Anke Naefe, Beraterin bei der Landesvertretung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, betonte die praktischen Vorteile der Neuregelung. Diese könne den Einkauf für Schulen vereinfachen und gleichzeitig unabhängige Buchhandlungen stärken. Die Landesvertretung rät Buchhändlern, sich frühzeitig mit lokalen Behörden und Schulen in Verbindung zu setzen, um die neuen Beschaffungsrichtlinien mitzugestalten.
Ein Faktblatt mit den wichtigsten Änderungen steht Unternehmen und Kommunen zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wurde Alexander Kleine ([email protected]) als zentraler Ansprechpartner für die Reform benannt.
Die Aktualisierung schafft verbindliche Landesgrenzen ab und verlagert die Entscheidungshoheit auf die kommunale Ebene. Schulen und Buchhandlungen können künftig nach maßgeschneiderten Regelungen arbeiten – mit weniger Bürokratie. Die Reform tritt im Januar 2026 in Kraft und markiert einen Schritt hin zu flexibleren Beschaffungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen.






