Rewe-Rabatt-App vor Gericht: Werden Kunden mit versteckten Preisen getäuscht?
Branko TlustekRewe-Rabatt-App vor Gericht: Werden Kunden mit versteckten Preisen getäuscht?
Ein deutsches Gericht wird bald entscheiden, ob die Rabatt-App von Rewe Kunden durch das Verstecken der ursprünglichen Preise in die Irre führt. Die Supermarktkette wirbt mit Angeboten wie "2 Euro Rabatt auf Söhnlein Brillant-Sekt" – doch Kritiker monieren, dass Verbraucher die tatsächliche Ersparnis nicht bewerten können. Das Urteil, das am 19. November erwartet wird, könnte landesweit die Art und Weise verändern, wie Händler digitale Aktionen bewerben.
Auch andere große Ketten wie Aldi, Lidl, Kaufland und Edeka stehen unter ähnlicher Beobachtung. Bisher hat jedoch keine der Ketten ihre Apps oder Werbung als Reaktion auf die laufenden rechtlichen Vorwürfe von Verbraucherschutzorganisationen angepasst.
Die Klage gegen Rewe wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht. Ihr Argument ist klar: Ohne Kenntnis des ursprünglichen Preises können Kunden nicht beurteilen, ob ein Rabatt echt oder überhaupt lohnenswert ist. So könnte die App etwa mit 2 Euro Nachlass auf eine Flasche Wein werben – doch wenn der Preis zuvor künstlich erhöht wurde, wäre das Angebot wertlos.
Rewe verteidigt sein Vorgehen vor Gericht. Das Unternehmen behauptet, seine Werbung beziehe sich auf die allgemeinen Vorteile der App und nicht auf einzelne Produkte. Doch das Landgericht Köln scheint in der Frage gespalten. Die vorsitzende Richterin räumte ein, dass es unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes gebe, sodass der Ausgang des Verfahrens ungewiss bleibt.
Der Fall steht nicht allein da. Verbraucherschutzverbände haben auch gegen andere Supermärkte wie Lidl und Penny rechtliche Schritte eingeleitet. Suchergebnisse zeigen, dass die Auseinandersetzungen anhalten – doch keine der Ketten hat bisher öffentlich ihre Preistransparenz verbessert. Die fehlende Reaktion deutet darauf hin, dass die Händler auf ein endgültiges juristisches Urteil warten, bevor sie Änderungen vornehmen.
Falls sich das Gericht auf die Seite der Verbraucherschützer stellt, könnten Supermärkte gezwungen werden, neben den Rabatten auch die ursprünglichen Preise anzuzeigen. Dies würde einen deutlichen Wandel in der Darstellung digitaler Werbeaktionen bedeuten und Millionen von Kundinnen und Kunden betreffen, die auf Apps für Schnäppchen angewiesen sind.
Das Urteil am 19. November wird entscheiden, ob Rewe seine Rabatt-App umstellen muss, um die Originalpreise zu zeigen. Ein Urteil gegen den Supermarkt könnte andere Ketten dazu bewegen, nachzuziehen – und damit das Ende unklarer Ersparnisversprechen einläuten. Bis dahin müssen sich Verbraucher weiterhin ohne volle Preistransparenz durch die Angebote navigieren.






