Richter kippt Regionalplan Ruhr – Abgrabungsgebiete vor dem Aus?
Ein Gericht hat den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung stellt auch die Regelungen zu Abgrabungsgebieten infrage und löst Reaktionen bei lokalen Behörden aus. Die Stadt Rheinberg begrüßt das Urteil.
Die Ausweitung der Abgrabungsflächen im Niederrhein hatte erhebliche Schäden verursacht. Menschen, Natur und Landschaft litten unter schweren Folgen. Rheinberg, der Kreis Wesel und weitere Kommunen hatten die Pläne von Anfang an abgelehnt.
Bürgermeister Philipp Richter verwies auf die bestehenden Probleme Rheinbergs mit dem Kies- und Sandabbau. Er forderte eine ausgewogene Planung gemeinsam mit dem Kreis Wesel und den Nachbarregionen. Die Stadt will sich nun aktiv an den nächsten Schritten beteiligen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Umweltschutz zu wahren.
Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden die Auswirkungen des Urteils gemeinsam prüfen. Die schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.
Mit dem Richterspruch sind der Regionalplan und die Regelungen zu den Abgrabungszonen hinfällig. Lokale Verantwortungsträger müssen nun bewerten, wie sich dies auf ihre Gemeinden auswirkt. Rheinberg und der Kreis Wesel bereiten sich darauf vor, die ökologischen und sozialen Folgen in den kommenden Schritten anzugehen.






