Skandal im Märkischen Kreis: Tierschutzverstöße in Schweinemast enthüllt
Branko TlustekSkandal im Märkischen Kreis: Tierschutzverstöße in Schweinemast enthüllt
Schweinemastbetrieb im Märkischen Kreis: Schwerwiegende Verstöße gegen den Tierschutz aufgedeckt
Ein Schweinezuchtbetrieb im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist wegen gravierender Verstöße gegen das Tierschutzrecht in die Kritik geraten. Verdeckt aufgenommene Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Aninova zeigen verletzte Schweine, tote Ferkel und verwahrloste Stallanlagen. Nach Bestätigung der Missstände durch behördliche Kontrollen wurde dem Betrieb umgehend die Zertifizierung entzogen.
Am 10. Oktober hatte Aninova erschütternde Szenen im Inneren des Betriebs dokumentiert, darunter verendete Tiere und stark verschmutzte Ställe. Das auf Instagram veröffentlichte Video verbreitete sich rasant im Netz und wurde über eine halbe Million Mal aufgerufen.
Am 14. Oktober fanden zwei unabhängige Überprüfungen statt: Das QS-Prüfsystem führte eine Sonderprüfung durch und stellte inakzeptable Zustände fest, woraufhin die sofortige Aberkennung der Zertifizierung erfolgte. Gleichzeitig deckte das örtliche Veterinäramt schwerwiegende Hygienemängel und Verstöße gegen den Tierschutz auf.
Der Betrieb war bereits bei früheren Kontrollen durchgefallen. Aufgrund der neuesten Erkenntnisse leitete QS ein Disziplinarverfahren ein und setzte die für die vorherigen Prüfungen zuständige Auditorin vorläufig von weiteren Kontrollen ab – mit Verweis auf Bedenken hinsichtlich ihrer Neutralität.
Gegen den Landwirt, der zugleich Geschäftsführer des Rheinland-Nassau Bauern- und Winzerverbandes ist, wurden nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Aninova kritisierte seine Doppelfunktion scharf: Er könne nicht glaubwürdig agrarpolitische Interessen vertreten, während auf seinem Betrieb derartige Missstände herrschten. Auf Nachfrage gab ein Verbandssprecher an, von dem Betrieb keine Kenntnis zu haben, und lehnte eine Stellungnahme zu Personalangelegenheiten ab.
Die Zertifizierung des Betriebs bleibt vorerst entzogen, die Disziplinarmaßnahmen laufen. Gegen den Landwirt wurden rechtliche Schritte eingeleitet, während QS der Auditorin die Teilnahme an weiteren Tierhaltungsprüfungen untersagt hat. Der Fall wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die mangelnde Einhaltung von Tierschutzstandards in der deutschen Landwirtschaft.






