Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung vorerst im Amt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein aktuelles Gerichtsurteil im Fall des Solinger Bürgermeisterstellvertreters Jan Welzel eingelegt. Die Entscheidung, die Welzel vorläufig von seinem Amt suspendiert hatte, wird nun von einem höheren Gericht überprüft. Trotz des Rechtsmittels bleibt Welzel vorerst weiterhin in seiner Funktion tätig.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, der die Amtsenthebung von Jan Welzel anordnete. Daraufhin entschied sich die Bezirksregierung, diese Entscheidung anzufechten. Die Berufung wurde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht, das sich nun mit dem Fall befassen wird.
Da die Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, übt Welzel seine Aufgaben als Bürgermeisterstellvertreter weiterhin wie gewohnt aus, während die Prüfung läuft. Nähere Angaben zu den Gründen der ursprünglichen Suspendierung oder zu Welzels politischer Laufbahn in Solingen wurden bisher nicht bekannt gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht wird nun entscheiden, ob die Amtsenthebung Bestand hat oder aufgehoben wird. Bis dahin bleibt Welzel im Amt, während das Verfahren weiterläuft. Die Entscheidung wird Klarheit über seine künftige Rolle in der Solinger Kommunalpolitik bringen.






