24 May 2026, 02:13

Streit um Altenberger-Dom-Straße: Behörde bestätigt Rechtmäßigkeit der Umgestaltung

Stadtaufsicht für Altenberger-Dom-Straße: Verwaltung hat rechtmäßig gehandelt

Streit um Altenberger-Dom-Straße: Behörde bestätigt Rechtmäßigkeit der Umgestaltung

Beschwerde gegen Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis

Gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde Beschwerde eingelegt. Anwohner argumentierten, die Stadt hätte ein formelles Planfeststellungsverfahren einleiten müssen. Die zuständige Behörde hat nun jedoch die Vorgehensweise der Stadt für rechtens erklärt.

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Der Streit entzündete sich, als eine Gruppe von Beschwerdeführern geltend machte, die Umbaumaßnahmen erforderten ein vollständiges Planfeststellungsverfahren. Ihrer Ansicht nach seien die Änderungen so weitreichend, dass sie nach dem Landesrecht Nordrhein-Westfalens einer offiziellen Prüfung bedürften.

Die Stadt verteidigte ihre Position mit dem Hinweis, es handele sich lediglich um Instandsetzungs- und Optimierungsarbeiten an der bestehenden Infrastruktur. Die Behörde stimmte dieser Einschätzung zu und bestätigte, dass rechtlich kein formelles Verfahren notwendig sei. Da keine Erweiterung der Fahrspuren für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, stärkt dies die Argumentation der Stadt.

Obwohl kein verpflichtendes Verfahren erforderlich war, bot die Stadt dennoch Gelegenheiten zur Bürgerbeteiligung an. Die geplanten Maßnahmen zielen auf die Modernisierung der Straße, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Entlastung des Verkehrs ab.

Mit der Entscheidung der Behörde ist die Rechtmäßigkeit des Projekts bestätigt. Die Umgestaltung wird ohne formelles Planfeststellungsverfahren umgesetzt. Den Anwohnern wurde dennoch die Möglichkeit gegeben, ihre Anliegen vor Baubeginn vorzubringen.

Quelle