Ulrike Guérots letzte Klage gescheitert: Entlassung von Uni Bonn ist endgültig
Klaudia GnatzPolitikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérots letzte Klage gescheitert: Entlassung von Uni Bonn ist endgültig
Die umstrittene Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat ihre letzte Berufung gegen ihre Entlassung von der Universität Bonn verloren. Die Entscheidung markiert das Ende eines langen Rechtsstreits, der sich um Vorwürfe des Plagiats und ihr Verhalten während des Bewerbungsverfahrens drehte.
Guérot sorgte erstmals mit ihrer scharfen Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen für Schlagzeilen. Zuletzt machte sie mit Forderungen nach einem sofortigen Friedensprozess mit Russland zur Beendigung des Ukraine-Kriegs auf sich aufmerksam.
Die Universität Bonn kündigte Guérots Vertrag im Februar 2023, nachdem Plagiate in ihren Arbeiten festgestellt worden waren. Sie focht die Entscheidung an, doch das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage ab und bestätigte die Plagiatsvorwürfe.
Guérot zog daraufhin vor das Landesarbeitsgericht Köln. Auch dieses Gericht bestätigte die Kündigung und verwies dabei nicht nur auf die Plagiate, sondern auch auf ihr Verhalten im Einstellungsverfahren. Das Urteil bescheinigte, dass die Entlassung in beiden Punkten gerechtfertigt war.
Jenseits ihrer juristischen Auseinandersetzungen bleibt Guérot eine polarisierende Figur. Während der Pandemie positionierte sie sich als vehemente Gegnerin staatlicher Corona-Beschränkungen und gewann damit Anhänger unter den Kritikern der Lockdown-Maßnahmen. Ihre Haltung zum Ukraine-Krieg löste ebenfalls Debatten aus – Kritiker werfen ihr vor, in öffentlichen Stellungnahmen die Grenzen zwischen Angreifer und Opfer zu verwischen.
Mit der abschließenden Ablehnung der Berufung ist Guérots Entlassung von der Universität Bonn nun rechtskräftig. Das Urteil beendet zwar den juristischen Streit, doch ihr öffentlicher Einfluss bleibt ungebrochen. Ihre Positionen zu den Corona-Maßnahmen und zum Ukraine-Konflikt sorgen weiterhin für Zustimmung wie für Widerspruch.






