31 March 2026, 08:17

Verena Kerth stoppt heimliche Videoaufnahmen per einstweiliger Verfügung

Ein Mann im Anzug spricht vor einer Wand in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Ankündigung eines vom Staat genehmigten Internetverbots.

Verena Kerth stoppt heimliche Videoaufnahmen per einstweiliger Verfügung

Moderatorin Verena Kerth gewinnt Eilrechtstreit um heimlich gedrehte Aufnahmen

Das Landgericht Köln hat der TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth in einem Eilverfahren Recht gegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen, die die weitere Verbreitung des Materials untersagt. Vertreten wurde sie von dem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt Constantin Martinsdorf.

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Der Streit eskalierte nach der Ausstrahlung einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher am 15. März 2026, in der auch heimlich gefilmte Aufnahmen von Kerth gezeigt wurden. Daraufhin leitete sie rechtliche Schritte ein. Bereits wenige Wochen später erwirkte ihr Anwaltsteam am 12. April 2026 eine entsprechende gerichtliche Anordnung vom Landgericht München.

Martinsdorf, der bei der überregional tätigen Kanzlei Bietmann Law arbeitet, betonte die Bedeutung schnellen und präzisen Handelns in solchen Fällen. Er rät Mandanten, belastbare Beweise zu sammeln und Verzögerungen zu vermeiden, da Gerichte sowohl die Rechtsverletzung als auch das eigene Verhalten der Kläger prüfen. Die Kanzlei mit Sitz in Bergisch Gladbach-Bensberg (seit 2019) deckt neben Medienrecht auch Arbeits- und Steuerrecht ab.

Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zählen Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über die eigenen Daten. Im vorliegenden Fall urteilte das Gericht, dass Kerths Rechte durch die unbefugten Aufnahmen verletzt worden seien. Die einstweilige Verfügung verhindert nun eine weitere Verbreitung des Videos.

Kerths juristischer Erfolg könnte prägend für ähnliche Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Medienstreitigkeiten sein. Gerichte legen in solchen Eilverfahren weiterhin Wert auf zügiges Handeln und klare Beweislage.

Quelle