25 June 2026, 08:08

Verlage zwingen Presse-Grosso zur radikalen Neuordnung bis 2027

Grosso-Streit: Regionalgericht gibt Verlegern Recht

Verlage zwingen Presse-Grosso zur radikalen Neuordnung bis 2027

Große deutsche Verlage treiben ihre Pläne voran, den Pressevertrieb unter einem einzigen Großhändler zu zentralisieren. Das FFF-Bündnis, zu dem Namen wie Axel Springer und die Bauer Media Group gehören, will bis 2027 die derzeit 13 regionalen Großhändler durch einen zentralen Betreiber ersetzen. Der Schritt hat rechtliche Gegenwehr von betroffenen Großhändlern und Branchenverbänden ausgelöst.

Ziel der FFF-Allianz ist es, die Presse-Grosso-Allianz (PGA) bis Ende 2026 als alleinigen Großhändler zu etablieren. Das neue System soll dann 2027 den Betrieb aufnehmen und die Rolle der bestehenden regionalen Großhändler deutlich zurückdrängen. Trotz anhängiger Gerichtsverfahren hat das Bündnis mit der Umsetzungsphase der Reform begonnen.

Mehrere Großhändler haben gegen die Kündigungen ihrer Verträge durch die Verlage Klage eingereicht. Zu ihnen gehören Jost, Mietke, PGSW und Grossounion Nord. Zuvor hatte das Landgericht Dortmund Eilanträge der Unternehmen PDG und Lütkemeyer abgelehnt, die argumentiert hatten, die Kündigungen gefährdeten eine faire Presseverteilung und die Medienvielfalt.

Auch der Bundesverband Presse-Grosso hat angekündigt, die Änderungen bis Sommer 2023 mit juristischen Mitteln zu blockieren. Die Verlage würden gezielt und gemeinschaftlich einen eigenständigen Wirtschaftssektor zerschlagen, lautete der Vorwurf. Die Bundeskartellamt hat bisher nicht eingegriffen, nachdem die Verlage ihre ursprünglichen Pläne angepasst hatten.

Trotz des Widerstands bleiben die Umstrukturierungspläne der FFF-Allianz auf Kurs. Die rechtlichen Auseinandersetzungen dauern an, wobei Großhändler und Branchenvertreter warnend darauf hinweisen, dass die Reformen die faire Verteilung von Presseerzeugnissen gefährden könnten. Die bisherige Untätigkeit des Bundeskartellamts deutet jedoch darauf hin, dass die überarbeitete Vorgehensweise der Verlage möglicherweise mit den Wettbewerbsregeln vereinbar ist.

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