Volkstrauertag: Neue Anmeldepflicht für öffentliche Gedenkfeiern ab sofort
Evi NergerVolkstrauertag: Neue Anmeldepflicht für öffentliche Gedenkfeiern ab sofort
Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum Volkstrauertag am 16. November müssen ihre Pläne künftig vorab anmelden. Die Stadt hat eine strenge Frist gesetzt: Sämtliche Angaben müssen spätestens bis zum 9. November eingereicht werden.
Die neue Regelung gilt für alle öffentlichen Trauerveranstaltungen. Wer eine solche plant, muss die Namen der Verantwortlichen, das Datum, den Ort, die Uhrzeit sowie den Zweck der Veranstaltung angeben. Die Angaben können formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite übermittelt werden.
Die Anmeldung ist verpflichtend – unabhängig davon, ob sie beim städtischen Ordnungs- und Sicherheitsamt oder bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerland eingereicht wird. Ausnahmen von der Frist am 9. November gibt es nicht.
Bei versäumter Frist könnte die Genehmigung der Veranstaltung gefährdet sein. Die Behörden prüfen die Unterlagen auf Einhaltung der öffentlichen Sicherheitsvorschriften. Veranstaltern wird geraten, ihre Angaben zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.






