Drachenflieger Glider mit Notantrag gegen neue Windräder gescheitert - Windpark in Meschede: Gericht weist Klage des Gleitschirmclubs ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Meschede scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Meschede (Nordrhein-Westfalen) ist mit seinem Eilantrag gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies den Antrag ab und urteilte, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen keine erhebliche Gefahr für den Flugbetrieb darstellen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr zählt der Verein zu den aktivsten in der Region.
Der Club hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und zu Betriebseinschränkungen zwingen. Besonders bei höheren Windgeschwindigkeiten seien die Flüge dann nicht mehr sicher. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen über die bestehenden Sicherheitsgrenzen hinaus riskante Bedingungen schaffen würden.
Am Fluggelände gelten bereits jetzt Startverbote bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h – unabhängig vom Windpark. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Betrieb bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h wie gewohnt fortgeführt werden könne. Zudem sei der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden.
Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Mit dem Urteil kann der Bau der sechs Windräder nun wie geplant voranschreiten.
Die Entscheidung ebnet den Weg für die Errichtung des Windparks in der Nähe des Fluggeländes. Der Verein muss sich künftig auf die Anlagen einstellen, wobei die bestehenden Windgeschwindigkeitsbegrenzungen weitergelten. Das Gericht bestätigte, dass keine existenzbedrohende Gefahr für die Vereinsaktivitäten nachgewiesen werden konnte.






