Zoll beschlagnahmt fast vier Tonnen unversteuerten Kaffee an der A3
Zollbeamte haben bei einer einzigen Aktion fast vier Tonnen unversteuerten Kaffee beschlagnahmt. Die Entdeckung erfolgte am 16. September 2025 an der Raststätte Königsforst entlang der Autobahn A3. Bei einer Kontrolle wurde ein 39-jähriger syrischer Fahrer mit seinem Fahrzeug angehalten – im Inneren verbarg sich eine große Menge undeklarierter Ware.
Bei der Durchsuchung des Kleintransporters fanden die Beamten etwa 245 Kilogramm löslichen Kaffee sowie über 176 Kilogramm Röstkaffee. Der Fund deutete auf ein größeres Schmuggelnetz hin: Spuren führten zu weiteren drei Tonnen unversteuerten Kaffees, die kürzlich aus den Niederlanden eingeführt worden waren.
Nach deutschem Recht ist Kaffee aus EU-Ländern wie den Niederlanden nur in Mengen bis zu zehn Kilogramm pro Person steuerfrei. Die beschlagnahmte Lieferung überschritt dieses Limit bei Weitem und verursachte einen geschätzten Steuerausfall von über 17.000 Euro. Die Kaffeesteuersätze in Deutschland betragen 2,19 Euro pro Kilogramm für Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm für löslichen Kaffee.
Doch die Aktion blieb nicht isoliert: Parallel durchgeführte Kontrollen in Limburg an der Lahn und Gießen führten zur Beschlagnahmung von weiteren dreieinhalb Tonnen unversteuerten Kaffees. Bundesweit nahmen die Zollbehörden im Jahr 2024 allein durch die Kaffeesteuer rund eine Milliarde Euro ein – ein Indiz für das Ausmaß der Kontrollbemühungen.
Die Beschlagnahmungen unterstreichen die anhaltende Herausforderung durch unversteuerte Kaffeeimporte nach Deutschland. Da die Steuern pro Kilogramm anfallen, summieren sich die finanziellen Auswirkungen solcher Schmuggelaktivitäten schnell. Die Behörden bleiben wachsam und greifen weiterhin Sendungen ab, die die gesetzlichen Freimengen überschreiten.






