Betriebsratswahl bei Malta Air in Köln: Gericht blockiert Mitarbeiterlisten vorerst
Branko TlustekBetriebsratswahl bei Malta Air in Köln: Gericht blockiert Mitarbeiterlisten vorerst
Rechtlicher Streit um Betriebsratswahlen bei Malta Air in Köln eskaliert
Die Auseinandersetzung um die Wahl eines Betriebsrats am Standort Köln von Malta Air hat sich zugespitzt, nachdem das Unternehmen sich weigert, entscheidende Unterlagen herauszugeben. Das Arbeitsgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung, die die Airline vorläufig von der Pflicht befreit, Mitarbeiterlisten bereitzustellen – eine Voraussetzung für Wahlberechtigung und Kandidaturen. Seit über zwei Jahren kämpfen die Beschäftigten für die Einrichtung eines Betriebsrats am Standort.
Auslöser des Konflikts war die Weigerung von Malta Air, die für das Wahlverfahren notwendigen Dokumente zu bestätigen. Ohne die Listen lässt sich nicht klären, wer wahlberechtigt ist oder als Kandidat antreten darf. Zudem drohte das Unternehmen Mitgliedern des Wahlvorstands mit Schadensersatzklagen, was die Spannungen weiter verschärfte.
Die Gewerkschaft Verdi verurteilte diese Vorgehensweise als gezielte Strategie, um die Betriebsratswahlen zu blockieren. Sie wirft Malta Air vor, mit seinem Verhalten Schwächen im deutschen Betriebsverfassungsgesetz offenzulegen, und fordert eine zeitgemäße Auslegung des Gesetzes. Trotz der einstweiligen Verfügung zeigt sich Verdi zuversichtlich vor der Hauptverhandlung, die für September angesetzt ist.
Bisher wurde keine Person namentlich als Verantwortliche für die Kooperationsverweigerung des Unternehmens benannt. Im Mittelpunkt des Streits stehen die Kölner Aktivitäten von Malta Air, einer Tochtergesellschaft von Ryanair, wo die Belegschaft seit Langem auf Widerstand bei ihrem Kampf um Mitbestimmung stößt.
Die gerichtliche Vorentscheidung ermöglicht es Malta Air, die erforderlichen Unterlagen vorerst zurückzuhalten. Das Ergebnis der September-Verhandlung wird entscheiden, ob die Wahlen stattfinden können. Bis dahin setzen sich Beschäftigte und Gewerkschaftsvertreter weiter für ihr Recht ein, am Standort einen Betriebsrat zu etablieren.






