27 March 2026, 16:13

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien nennt.

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es über eine gefälschte Website fast 240 Euro verloren hätte – und das bei der Beantragung einer britischen Reiseerlaubnis. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, zeigt die Gefahren von Online-Betrug bei der Beantragung einer elektronischen Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) auf. Aus offiziellen Unterlagen geht hervor, dass es im vergangenen Jahr in Deutschland keine vergleichbaren Fälle dieses konkreten Betrugs gab, auch wenn Visa-Betrug allgemein weiterhin ein Problem darstellt.

Das Paar hatte mit der Beantragung begonnen, nachdem es die Website über eine Internetsuche gefunden hatte. Die beiden gaben ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein, in der Annahme, es handele sich um das offizielle Portal. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich die Gesamtgebühr auf rund 240 Euro – ein Vielfaches der eigentlichen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person.

Misstrauisch wegen der hohen Kosten verweigerten sie die Freigabe der Transaktion. Ihre Bank sperrte die Karte daraufhin vorsorglich. Die offizielle ETA-Beantragung muss direkt über die britischen Behörden unter gov.uk/eta erfolgen, doch das Paar war versehentlich auf eine betrügerische Kopie der Seite hereingefallen.

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Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man gefälschte Websites erkennt. Für das Jahr 2025 liegen den Behörden zwar keine dokumentierten Fälle von ETA-bezogenem Betrug vor, doch gab es weiterhin Meldungen über allgemeine Visa-Betrügereien.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Dennoch dient der Vorfall als Warnung für Reisende: Seit fast einem Jahr ist die ETA für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend, und Anträge müssen ausschließlich über das offizielle Regierungsportal gestellt werden. Die Überprüfung der Authentizität einer Website bleibt entscheidend, um Betrug zu vermeiden.

Quelle