Bottrop plant neue Wohngebiete – bis zu 1.500 Wohneinheiten möglich
Branko TlustekBottrop plant neue Wohngebiete – bis zu 1.500 Wohneinheiten möglich
Bottrop prüft Pläne zur Ausweitung von Wohngebieten angesichts steigender Nachfrage
Die Stadt Bottrop überarbeitet ihre Pläne zur Erweiterung von Wohnflächen, da der Bedarf an Wohnraum weiter steigt. Der aktuelle Regionalplan, der 2024 verabschiedet wurde, unterstreicht die Notwendigkeit zusätzlicher Wohnungen – bedingt durch wachsende Haushalte und eine zunehmende Präferenz für Einzelhäuser. Vier konkrete Flächen werden derzeit auf ihre Eignung als Baugebiete untersucht.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat vorgeschlagen, in Bottrop insgesamt 19 Hektar neues Wohnbauland auszuweisen. Nun muss die Stadt entscheiden, welche Standorte sie zur offiziellen Festsetzung vorschlägt. Den Auftakt für die politischen Beratungen bildet eine Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz am 9. Dezember 2023, bei der mit Vertretern aus Politik und Verwaltung diskutiert wird.
Vier Gebiete stehen für mögliche Neubebauung zur Debatte. Das größte davon, Grafenwald, umfasst 39 Hektar und liegt zwischen Grünflächen, Ackerland und bestehenden, verstreuten Gebäuden. Eine Bebauung hier würde Lücken im städtischen Gefüge schließen und das Kerngebiet mit äußeren Siedlungsbereichen verbinden. In Kirchhellen wird ein 1,8 Hektar großes Grundstück am nordwestlichen Rand geprüft, das unter anderem geschützte Böden – darunter Moorflächen – aufweist und teilweise Hochwasserrisiken birgt. Zwei kleinere Flächen in Eigen stehen ebenfalls auf der Liste: eine in der Nähe von Stenkhoffstraße/Am Limberg (6 Hektar) und eine weitere an der Körnerstraße/Am Schlangenholt (8 Hektar). Veränderungen in Bottrops Gewerbe- oder Industriegebieten sind nicht vorgesehen. Ehemalige Bergbauflächen haben bereits festgelegte Nutzungen, sodass der Fokus auf der Wohnraumerweiterung bleibt.
Falls die Pläne genehmigt werden, könnten in den neuen Gebieten – je nach Bebauungsdichte – zwischen 300 und 1.500 Wohneinheiten entstehen. Die überarbeitete Fassung des Regionalplans soll bis 2027 fertiggestellt werden; erst danach beginnen die offiziellen Bürgerbeteiligungsverfahren.
Als nächste Schritte stehen politische Abstimmungen an, um festzulegen, welche Flächen dem RVR zur Aufnahme in den Plan vorgeschlagen werden. Nach einer möglichen Freigabe könnten diese Gebiete bis zum Ende des Jahrzehnts Hunderten von Haushalten neuen Wohnraum bieten. Auch die Öffentlichkeit wird in den Prozess einbezogen – allerdings erst, nachdem der aktualisierte Plan 2027 vorliegt.






