Caritas Bocholt beantragt Eigenverwaltung – trotz Insolvenz bleiben Dienste erhalten
Aneta WilmsenCaritas Bocholt beantragt Eigenverwaltung – trotz Insolvenz bleiben Dienste erhalten
Caritasverband Bocholt stellt Antrag auf Eigenverwaltung in der Insolvenz
Der Caritasverband Bocholt, ein gemeinnütziger Träger, der Seniorenbetreuung, Behindertenhilfe und Jugenddienste anbietet, hat beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren eingereicht. Als Hauptgründe für die finanziellen Schwierigkeiten nannte die Organisation steigende Kosten und veraltete Erstattungssätze. Trotz des Schritts bleiben alle Einrichtungen während der Umstrukturierung geöffnet.
Das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Münster genehmigt. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg bezeichnete die Eigenverwaltung als den besten Weg, um Stabilität zu gewährleisten, während die Organisation an einer Lösung arbeite.
Bereits im Oktober 2023 hatten Finanzvertreter von Stadt, Land und Bund mit dem Caritasverband Bocholt über eine Anpassung der Fördermittel verhandelt. Im Mittelpunkt standen damals steigende Material-, Personal- und Energiekosten, doch eine Einigung wurde nicht erzielt. Nun drängt die Organisation auf neue Gespräche mit den Förderstellen, um fairere Erstattungssätze zu erreichen.
Die 904 Mitarbeiter des Caritasverbands Bocholt erhalten vorerst weiterhin ihr Gehalt – für die nächsten drei Monate sind die Löhne und Gehälter durch Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert.
Die Dienstleistungen des Caritasverbands Bocholt – darunter Altenpflege, Behindertenbetreuung und Jugendprogramme – werden ohne Unterbrechung fortgeführt. Die gerichtliche Zustimmung zur Eigenverwaltung gibt der Organisation die Möglichkeit, ihre Finanzen zu sanieren. Weitere Verhandlungen mit den Fördergebern werden über die langfristige Stabilität entscheiden.






