Dortmund kämpft vor Bundesgericht um umstrittene Hochhaus-Räumung von 2017
Aneta WilmsenDortmund kämpft vor Bundesgericht um umstrittene Hochhaus-Räumung von 2017
Dortmund wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil, das die Räumung eines Hochhaus-Wohnkomplexes im Jahr 2017 für rechtswidrig erklärte. Das Oberverwaltungsgericht Münster befand die Maßnahme als unverhältnismäßig und setzte die Stadt damit potenziell hohen Entschädigungsforderungen aus. Nun zieht die Stadt vor Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Mittelpunkt des Streits steht eine Räumungsaktion, die die Dortmunder Behörden 2017 durchführten. Im November 2022 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster, der Einsatz sei unrechtmäßig gewesen und mit überzogener Härte verbunden gewesen. Das Urteil bringt die Stadt in die Gefahr, dem früheren Eigentümer des Gebäudes, der in Stuttgart ansässig ist, Millionen an Schadensersatz zahlen zu müssen. Um die Rechtskraft des Urteils zu verhindern, hat Dortmund Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Die Feuerwehrabteilung der Stadt und das Rechtsamt reichten die Beschwerde gemeinsam vor der Frist am 26. Januar 2026 ein. Scheitert die Revision, könnte der ehemalige Besitzer Entschädigung für jahrelang entgangene Mieteinnahmen einklagen. Bis auf Weiteres bleibt das Urteil von 2022 jedoch ausgesetzt. Zunächst muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob es den Fall überhaupt prüft. Bis dahin wird es keine endgültige Entscheidung zu Schadensersatz oder Haftung geben. Die Revision verschiebt vorerst finanzielle Konsequenzen für Dortmund. Bestätigt das Gericht jedoch das ursprüngliche Urteil, könnte die Stadt dem früheren Eigentümer, der in Stuttgart ansässig ist, erhebliche Summen schulden. Eine endgültige Entscheidung könnte noch Monate, wenn nicht Jahre auf sich warten lassen.






