Eurowings verliert Prozess: Irreführende CO₂-Kompensation bei Flugbuchungen
Klaudia GnatzUrteil: Eurowings' CO2-Ausgleichswerbung irreführend - Eurowings verliert Prozess: Irreführende CO₂-Kompensation bei Flugbuchungen
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eurowings Kunden mit Aussagen zur CO₂-Kompensation bei Flugbuchungen in die Irre geführt hat. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, die Werbung der Airline erwecke falsche Vorstellungen über den Ausgleich von Emissionen. Der Fall hat nun zu branchenweiten Änderungen geführt: 21 europäische Airlines, darunter Eurowings, haben zugesagt, ihre Nachhaltigkeitsversprechen anzupassen.
Der Streit begann, als der vzbv gegen Eurowings klagte – wegen Werbung im Online-Buchungsprozess. Diese suggerierte Reisenden, sie könnten Flüge durch eine Neun-Euro-Gebühr für Klimaprojekte CO₂-neutral gestalten. Das Landgericht Köln wies die Klage zunächst ab, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diesen Teil des Urteils später auf.
Das Berufungsgericht urteilte, dass die Eurowings-Werbung gegen Verbraucherschutzgesetze verstoße. Die Richter befanden, die Anzeigen erweckten fälschlich den Eindruck, alle klimaschädlichen Emissionen – nicht nur CO₂ – würden ausgeglichen. Allerdings beanstandeten sie nicht einen anderen Teil der Kampagne, der nachhaltige Flugkraftstoffe bewarb, da dessen Formulierung als ausreichend klar galt.
Als Reaktion auf das Urteil und die bevorstehenden EU-Gesetze gegen Greenwashing (wirksam ab September 2026) verpflichteten sich Eurowings und 20 weitere, namentlich nicht genannte europäische Airlines Anfang November gemeinsam zu Änderungen. Sie verzichten künftig auf die Suggestion, dass Kundenbeiträge zu Klimaprojekten oder alternativen Kraftstoffen die Emissionen eines bestimmten Fluges neutralisieren, ausgleichen oder direkt reduzieren könnten. Zudem verpflichteten sie sich, den Begriff "nachhaltiger Flugkraftstoff" nur mit entsprechenden Erläuterungen zu verwenden und vage "grüne" Formulierungen zu vermeiden.
Das Urteil setzt klarere Maßstäbe dafür, wie Airlines über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen kommunizieren dürfen. Eurowings und die anderen Fluggesellschaften müssen nun sicherstellen, dass ihre Werbung die Wirkung von CO₂-Kompensation oder alternativen Kraftstoffen nicht übertreibt. Die Änderungen stehen im Einklang mit strengeren EU-Vorgaben, die irreführende Umweltaussagen verhindern sollen.






