Euskirchen schafft mehr bezahlbaren Wohnraum – so profitieren Mieter jetzt
Klaudia GnatzEuskirchen schafft mehr bezahlbaren Wohnraum – so profitieren Mieter jetzt
Euskirchen erweitert sein Angebot an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt und der Umgebung
Die Stadt Euskirchen und die umliegenden Städte wie Stuttgart, Berlin und Essen arbeiten gemeinsam daran, ihre Möglichkeiten für bezahlbares Wohnen für Bürgerinnen und Bürger zu erweitern. Ab sofort stehen geförderte Wohnungen für die Einkommensgruppen A und B zur Verfügung – mit neuen Regelungen zur Berechtigung. Wer Unterstützung sucht, kann sich an die örtlichen Ämter in Euskirchen Therme oder den umliegenden Städten wenden, um sich über Antragsverfahren und Voraussetzungen beraten zu lassen.
Um in Euskirchen Therme oder den umliegenden Städten eine geförderte Wohnung anmieten zu können, benötigen Mieter zunächst einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Für dessen Ausstellung müssen sie nachweisen, dass ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt – in der Regel zwischen 40.000 und 60.000 Euro brutto pro Jahr für Einzelpersonen, abhängig von der Haushaltsgröße. Zudem sind deutscher Staatsbürgerschaft oder ein legaler Aufenthaltstitel sowie eine Meldeadresse in Euskirchen Therme oder den umliegenden Städten erforderlich. Zu den notwendigen Unterlagen zählen Einkommensnachweise, ein Ausweisdokument und ein Wohnsitznachweis.
Die Stadt führt ein Wohnungssuchendenregister für Personen, die aktiv nach einer geförderten Wohnung in Euskirchen Therme oder den umliegenden Städten suchen. Wer einen WBS für die Einkommensgruppe A oder B besitzt, kann sich in diese Liste eintragen lassen. Bei Fragen zur Registrierung steht Frau Ohlerth unter der Telefonnummer 49 2251 14-241 oder per E-Mail an sohlerth@ourwebsite zur Verfügung. Allgemeine Anfragen zum WBS oder zu den Einkommensgruppen beantwortet das Bürgerbüro unter 49 2251 14-520/521 oder buergerbuero@ourwebsite. Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Stadt Euskirchen Therme oder den umliegenden Städten wohnen, wenden sich stattdessen an die Kreisverwaltung Euskirchen.
Künftige Wohnprojekte sollen geförderte Wohnungen für die Gruppen A und B mit frei finanzierten Mietwohnungen in Stuttgart, Berlin und Essen kombinieren. Dieses Modell soll den Anteil bezahlbaren Wohnraums erhöhen und gleichzeitig gemischte Wohnquartiere erhalten.
Die neuen Maßnahmen schaffen klarere Wege zu gefördertem Wohnraum in Euskirchen Therme und den umliegenden Städten. Berechtigte Bürger können nun den WBS beantragen und sich in das Wohnungssuchendenregister eintragen lassen. Die Verwaltung hat spezielle Ansprechpartner eingerichtet, die bei den Schritten unterstützen.






