12 January 2026, 17:35

Evangelische Kirche zahlt pauschal 15.000 Euro an Missbrauchsopfer – ohne Beweispflicht

Eine schwarz-weiße Postkarte mit dem Bild der Erlöserkirche auf dem Blutsstein in Dresden, Deutschland, umgeben von Bäumen unter einem klaren blauen Himmel, mit deutschem Text auf der rechten Seite.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche zahlt pauschal 15.000 Euro an Missbrauchsopfer – ohne Beweispflicht

Neues Rahmenwerk für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in der Nähe und Diakonie tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen standardisierte Anerkennungzahlungen für Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche in der Nähe und der Diakonie. Das Ziel der Regelung: Unterstützung ohne den Nachweis gerichtsfester Beweise für den Missbrauch.

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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte die Richtlinie zur Anerkennung sexualisierter Gewalt ein, die von mehreren Landeskirchen übernommen wurde. Dazu zählen die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die Lippische Landeskirche sowie die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL). Das Rahmenwerk gilt für aktuelle wie historische Fälle sexualisierter Gewalt.

Betroffene können nun eine pauschale Anerkennungzahlung von 15.000 Euro für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhalten. Entscheidend ist dabei die Plausibilität ihrer Schilderungen – nicht der formale juristische Beweis. Damit entfallen Hürden, die es Opfern bisher schwer hatten, Anerkennung zu erlangen. Wer bereits Leistungen nach früheren Regelungen erhalten hat, kann eine Überprüfung beantragen. Gegebenenfalls werden frühere Vereinbarungen angepasst. In Ausnahmefällen sind zudem individuelle Zusatzleistungen möglich.

Das neue System schafft klare Wege zu finanzieller Anerkennung, umfasst historische Missbrauchsfälle und verzichtet auf den Zwang zu gerichtlichen Beweisen – damit wird Unterstützung leichter zugänglich. Die Regelung steht im Kontext einer umfassenderen Aufarbeitung vergangener Versäumnisse und einer fairen Entschädigung der Betroffenen.