Fahranfängerin mit 0,09 Promille: Alkohol-Pralinen als Ausrede gescheitert
Klaudia GnatzFahranfängerin mit 0,09 Promille: Alkohol-Pralinen als Ausrede gescheitert
Eine 20-jährige Fahranfängerin wurde in Hagen bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Die Polizei stoppte sie gegen 2:50 Uhr morgens am 14. Februar in der Innenstadt, nachdem der Verdacht auf Alkoholkonsum aufgekommen war. In Deutschland gilt für Fahrer in der Probezeit eine absolute Alkohol-Grenze von null Promille.
Die junge Frau behauptete zunächst, sie habe lediglich alkoholisierte Pralinen gegessen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab jedoch einen Blutalkoholwert von 0,07 Promille. Die Beamten brachten sie daraufhin zur Dienststelle, um einen zweiten, rechtlich bindenden Test durchzuführen.
Dabei stieg der gemessene Wert auf 0,09 Promille an. In der Folge wurde ihr die Weiterfahrt untersagt. Die Behörden stellten einen Verstoß gegen das für Fahranfänger geltende Alkoholverbot fest und erteilten ihr einen entsprechenden Bußgeldbescheid.
Wie viele Fahranfänger 2024 bereits wegen eines ähnlichen Verstoßes gegen die Null-Promille-Grenze kontrolliert oder bestraft wurden, ist nicht offiziell dokumentiert.
Der Vorfall unterstreicht die strengen Alkoholvorschriften für junge Fahrer in Deutschland. Der Führerschein der Frau ist aufgrund des Vergehens gefährdet. Die Polizei gab keine weiteren Details zu möglichen zusätzlichen Sanktionen bekannt.






