Feiertagsverschlüsse rund um das Neue Jahr 2025/2026
Schließzeiten über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage 2025/2026
Rundschreiben der Kreisverwaltung Steinfurt
Die Kreisverwaltung Steinfurt bleibt während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 geschlossen. Betroffen sind alle Außenstellen, Zulassungsstellen sowie das Kreisjugendamt für den Großteil der Zeit. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Angelegenheiten frühzeitig zu erledigen, da in diesem Zeitraum keine persönlichen Dienstleistungen angeboten werden.
Von der Schließung betroffen sind alle Hauptstellen und Außenstandorte, darunter die Zulassungsstellen in Rheine, Steinfurt und Tecklenburg. Auch das Kreisjugendamt bleibt an den 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 geschlossen. Selbst das Rathaus in Steinfurt mit seinen Außenstellen und die Stadtbibliothek sind während der Feiertage nicht zugänglich.
Für dringende Fälle im Kinderschutz steht eine Hotline (+49 2551 69-1115) von 8:00 bis 16:30 Uhr zur Verfügung. Einige Fachbereiche mit Bereitschaftsdienst bleiben telefonisch erreichbar. Die Kreisleitstelle ist wie gewohnt rund um die Uhr besetzbar. Viele Dienstleistungen können weiterhin online über die Website des Kreises unter www.kreis-steinfurt.de/onlineservices in Anspruch genommen werden. Kultureinrichtungen wie das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Hörstel schließen an den 24., 25., 29. und 31. Dezember 2025. Der reguläre Betrieb wird am 5. Januar 2026 wiederaufgenommen, wenn alle Verwaltungsstellen und Außenbüros der Kreisverwaltung für die Öffentlichkeit öffnen.
Die Schließung bedeutet, dass über eine Woche lang keine persönlichen Dienstleistungen angeboten werden. Online-Angebote und Notfall-Hotlines decken in dieser Zeit die wichtigsten Bedürfnisse ab. Ab dem 5. Januar 2026 stehen alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung.






