Gericht kippt hohe Grundsteuer: Garten zählt nicht als Bauland
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten aber nicht: Gericht gibt Steueramt Kontra
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Rechtsstreit um die Grundsteuer ist zugunsten zweier Hausbesitzer entschieden worden, nachdem ein Finanzgericht die Bewertung ihres Gartengrundstücks durch das Finanzamt kippte. Das Ehepaar hatte argumentiert, dass ihr 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, auf dem sie Hühner halten und Gemüse anbauen, als landwirtschaftliche Fläche und nicht als baureifes Land besteuert werden sollte. Das Urteil zwingt das Finanzamt nun, den Bodenwert deutlich niedriger anzusetzen – mit 5,50 Euro pro Quadratmeter statt mit 90 Euro.
Der Konflikt begann, als das Finanzamt das Gartengrundstück der Hausbesitzer als baureifes Außenbereichsland einstufte. Daraufhin legte das Amt einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter zugrunde, was die Grundsteuerlast erheblich erhöhte. Die Eigentümer widersprachen dieser Einordnung und bestanden darauf, dass es sich um landwirtschaftlich genutzte Fläche handle, die mit nur 5,50 Euro pro Quadratmeter zu bewerten sei.
Mit dem Urteil muss das Finanzamt nun den niedrigeren Satz von 5,50 Euro auf die 1.020 Quadratmeter anwenden, wodurch sich die Steuerlast der Hausbesitzer drastisch verringert. Ähnliche Streitfälle zur Einstufung von Gartengrundstücken sind in anderen Regionen noch anhängig; der Bundesfinanzhof prüft derzeit grundsätzliche Fragen zu dieser Thematik. Die Entscheidung setzt ein Präzedenzfall dafür, wie Steuerbehörden ökologisch oder landwirtschaftlich genutzte Flächen künftig bewerten.






