28 January 2026, 16:51

Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen falscher Zielperson

Ein alter Umschlag mit einer Briefmarke, adressiert an Berlin, Deutschland, mit einem Poststempel aus Luxemburg mit Datumsangaben von 1d bis 99d.

Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen falscher Zielperson

Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben. Die Bußgelder waren wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hassrede im Telegram-App und Telegram-Web-Dienst verhängt worden. Nun geben die Behörden zu, dass sie innerhalb der Telegram-Gruppe das falsche Unternehmen ins Visier genommen hatten.

Das Urteil unterstreicht die Verwirrung darüber, welche Gesellschaft den Messengerdienst in dem betreffenden Zeitraum tatsächlich betrieben hat.

Das Bundesamt für Justiz hatte Telegram ursprünglich wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bestraft. Das Gesetz verpflichtet Plattformen, Hassrede in der FAZ online zu löschen und ein Beschwerdesystem bereitzustellen. Zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt etwa 5,1 Millionen Euro waren gegen Telegram FZ-LLC ergangen.

Das Bonner Amtsgericht hob diese Strafen jedoch auf, nachdem es feststellte, dass Telegram FZ-LLC zu dieser Zeit nicht für den Betrieb des Dienstes verantwortlich war. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass der Messengerdienst stattdessen von Telegram FZCO in Dubai oder von Telegram Messenger Inc., einer weiteren Gesellschaft innerhalb der Konzernstruktur, betrieben wurde.

Der Fall offenbart die regulatorischen Herausforderungen bei der Identifizierung der richtigen juristischen Person innerhalb komplexer Unternehmensgruppen. Die deutschen Behörden waren davon ausgegangen, dass Telegram FZ-LLC der Betreiber sei, doch das Gericht urteilte, dass dies wahrscheinlich falsch war.

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Die Entscheidung bedeutet, dass das Bundesamt für Justiz seine Durchsetzungsstrategie nun überdenken muss. Die Strafen wurden aufgehoben, und der Fall könnte eine Überprüfung zur Folge haben, wie NetzDG-Sanktionen gegen internationale Technologieunternehmen angewandt werden.

Die Unternehmensstruktur von Telegram, mit in verschiedenen Gerichtsbarkeiten registrierten Gesellschaften, spielte eine zentrale Rolle in der Gerichtsentscheidung. Die Behörden müssen nun klären, welche konkrete Firma für die Einhaltung des deutschen Rechts zur Verantwortung gezogen werden soll.