Gericht zwingt X: Fake-Profil von Jan Böhmermann muss gesperrt werden
Klaudia GnatzGericht zwingt X: Fake-Profil von Jan Böhmermann muss gesperrt werden
Ein deutsches Gericht hat X angewiesen, ein Fake-Profil zu sperren, das den Satiriker Jan Böhmermann nachahmt. Das betrügerische Konto mit dem Namen "Jan Boehmermann (Parodie) ZDF Neo Royale" hatte wiederholt Beiträge verbreitet, die darauf abzielten, Hass gegen ihn zu schüren. Böhmermanns Anwälte fordern nun weitere Schritte und werfen der Plattform vor, von Desinformation zu profitieren.
Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen X, die es dem Unternehmen untersagt, Inhalte des gefälschten Profils zu hosten oder zu verbreiten. Das Konto hatte Böhmermanns Bild und Namen kopiert und ihn mit provokativen Postings angegriffen. Die Juristen des Komikers behaupten, diese Beiträge sollten gezielt rechtsextreme Nutzer auf der Plattform aufstacheln.
Böhmermanns Team treibt den Fall weiter voran und verlangt von X, die Einnahmen aus solchen Inhalten offenzulegen. Die Anwälte argumentieren, das Unternehmen stelle Profit über Verantwortung – insbesondere bei gefälschten oder manipulativen Accounts. Seit Elon Musks Übernahme 2022 gibt X keine finanziellen Details mehr preis, externe Berichte deuten jedoch auf stagnierendes Nutzerwachstum hin.
Die Plattform kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Berufung einlegen. In der Vergangenheit nutzte X prominente Streitfälle – wie Musks Auseinandersetzung mit Ryanair-Chef Michael O'Leary 2024 – gezielt, um die Nutzerinteraktion zu steigern. Böhmermanns Anwälte betonen jedoch, es gehe hier darum, das Unternehmen für die Ermöglichung schädlicher Identitätsdiebstähle zur Rechenschaft zu ziehen.
Die einstweilige Verfügung zwingt X, das Fake-Profil umgehend zu löschen. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es einen Präzedenzfall für den Umgang der Plattform mit Identitätsdiebstahl und Desinformation schaffen. Böhmermanns Klage zielt zudem darauf ab, dass X seine Buchführung zu Einnahmen aus gefälschten Inhalten offenlegt.






