Grundsteuer-Urteil kippt Gewerbeprivileg – Bergisch Gladbach wartet auf Klarheit
Aneta WilmsenGrundsteuer-Urteil kippt Gewerbeprivileg – Bergisch Gladbach wartet auf Klarheit
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft die Grundsteuerregelung in Nordrhein-Westfalen in Frage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass höhere Steuersätze für gewerbliche Immobilien gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Entscheidung könnte Dutzende Städte, darunter Bergisch Gladbach, zu Anpassungen ihrer Steuerpolitik zwingen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen deutlich mehr zahlen sollten als Wohnungsbesitzer – eine Praxis, die 120 der 396 Kommunen der Region übernommen hatten.
Das Gericht kippte die höheren Sätze mit der Begründung, dass rein fiskalische Gründe die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Städte wie Essen und Dortmund hatten die Gewerbesteuersätze auf 1.290 bzw. 1.245 Prozent festgelegt, während Wohnimmobilien mit 655 Prozent belastet wurden. Das Urteil erklärte diese Bewertung für unzulässig, betraf Bergisch Gladbach jedoch nicht direkt.
Auch in Bergisch Gladbach hatte der Stadtrat separate Sätze für Gewerbe- und Wohnflächen eingeführt. Bei einer Rückkehr zu einem einheitlichen Satz würde die Bewertung für Unternehmen auf 653 Punkte sinken – und damit ihre Steuerlast verringern. Hauseigentümer müssten hingegen mit einer leichten Erhöhung rechnen. Stadtkämmerer Thore Eggert (FDP) betonte, dass vorerst kein Handlungsbedarf bestehe, die Verwaltung aber im Falle einer Gesetzesänderung alle 45.000 Steuerbescheide neu erlassen müsste.
Fehlberechnungen des Finanzministeriums hatten Bergisch Gladbach bereits ein Haushaltsloch von 1,3 Millionen Euro beschert. Nun fordert der Städte- und Gemeindebund eine abschließende Entscheidung des höchsten Gerichts, um die Unsicherheit für Steuerzahler und Kommunen zu beenden.
Das Urteil stellt das gesamte Grundsteuermodell infrage und lässt viele Städte auf Klarheit warten, wie es weitergeht.
Die Entscheidung des Gerichts hinterfragt die Art und Weise, wie viele nordrhein-westfälische Städte Gewerbeimmobilien besteuern. Sollte sie Bestand haben, könnten Unternehmen mit niedrigeren Abgaben rechnen, während Hauseigentümer leicht mehr zahlen müssten. Bis eine höhere Instanz endgültig entscheidet, müssen Bergisch Gladbach und andere Kommunen auf mögliche Reformen vorbereitet sein – einschließlich der Neuausstellung Tausender Steuerbescheide.






