01 January 2026, 22:07

Grundsteuerreform in NRW: Warum Unternehmen gegen angebliche Benachteiligung klagen

Ein Geschäft mit Glasfenstern und einer Glastür, das die Schatten von zwei Autos an den Fenstern und einen sichtbaren Boden zeigt.

Höhere Gewerbesteuer - NRW-Verordnung wird geprüft - Grundsteuerreform in NRW: Warum Unternehmen gegen angebliche Benachteiligung klagen

Rechtsstreit um Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen eskaliert: Unternehmen klagen gegen angebliche Benachteiligung

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Die juristischen Auseinandersetzungen um die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen spitzen sich zu, nachdem Unternehmen gegen eine ihrer Meinung nach ungerechte Behandlung vorgehen. Vier gewerbliche Betriebe aus dem Ruhrgebiet haben Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht und argumentieren, das neue System begünstige Eigentümer von Wohnimmobilien übermäßig. Der Streit ist Teil einer breiteren Welle von Klagen, die auf die umstrittenen Steueränderungen des Landes folgen, die im Januar 2025 in Kraft traten.

Auslöser des Konflikts war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer für veraltet und verfassungswidrig erklärte. Dies führte zu einem neuen Bundesgesetz, das später von NRW übernommen wurde. Im Juli 2024 ermöglichte das Land den Kommunen, unterschiedliche Steuermessbeträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen.

Nach den neuen Regeln zahlen gewerbliche Immobilien in Städten wie Essen und Dortmund fast doppelt so hohe Sätze wie Wohnhäuser – in Essen etwa 1.290 Prozent im Vergleich zu 655 Prozent, in Dortmund 1.245 Prozent gegenüber 655 Prozent. Zu den Klägern gehören große Handelsketten wie Metro und Rewe, die die Bewertungsmethoden nach dem Grundsteuerberechnungsgesetz anfechten. Ihre Fälle sind Teil von rund 120 ähnlichen Klagen, die derzeit vor dem Gelsenkirchener Gericht verhandelt werden. Der Bund der Steuerzahler NRW kritisiert die Reform scharf und wirft ihr vor, Wohnimmobilien unrechtmäßig vor höheren Belastungen zu schützen. Das NRW-Finanzministerium verteidigt die Regelung hingegen mit dem Argument, die Differenzierung solle verhindern, dass Hausbesitzer übermäßig belastet werden. Auch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in NRW lehnen die Maßnahme ab und warnen, sie setze Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt aus.

Ein Urteil in den Gelsenkirchener Fällen würde zunächst nur für die vier Kläger gelten. Allerdings könnte das Ergebnis richtungsweisend sein und beeinflussen, wie Kommunen die verbleibenden Streitfälle behandeln. Bisher haben Gerichte in Düsseldorf und Köln unterschiedliche Entscheidungen gefällt, wobei einige Unternehmen teilweise Recht erhielten. Stand Januar 2026 gibt es noch keine landesweite abschließende Klärung, sodass die rechtliche Unsicherheit bestehen bleibt.

Die anhaltenden Klagen verdeutlichen die tiefen Gräben bei der Grundsteuerreform in NRW: Während Unternehmen monieren, das System verlagere die Lasten einseitig auf Gewerbeimmobilien, könnte das Urteil aus Gelsenkirchen Signalwirkung entfalten und die Anwendung der neuen Steuerregeln in anderen Kommunen prägen. Bis auf Weiteres bleiben die Rechtsstreitigkeiten ungelöst – und halten Unternehmen wie lokale Behörden in der Schwebe.