06 January 2026, 14:39

Hundesteuer in Mönchengladbach: Frist bis 15. Februar 2026 beachten

Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Hundesteuer in Mönchengladbach: Frist bis 15. Februar 2026 beachten

Hundebesitzer in Mönchengladbach müssen Hundesteuer bis 15. Februar 2026 zahlen

Die Stadt Mönchengladbach erinnert daran, dass die jährliche Hundesteuer bis zum 15. Februar 2026 zu entrichten ist. Die Gebühren bleiben in diesem Jahr unverändert, wobei für bestimmte Hunderassen weiterhin höhere Sätze gelten. Zur Vereinfachung können Anmeldung und Zahlung nun vollständig online erledigt werden.

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Die Höhe der Steuer hängt von der Anzahl der gehaltenen Hunde ab. Für einen Hund fallen jährlich 138 Euro an, für zwei Hunde werden jeweils 165,60 Euro fällig. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Satz auf 207 Euro pro Hund und Jahr. Für als gefährlich eingestufte oder Kampfhundrassen gelten noch höhere Gebühren.

Die Anmeldung der Hunde ist über die Website der Stadt möglich oder vollständig digital über die AusweisApp mit BundID. Wer seine Tiere noch nicht registriert hat, muss dies umgehend nachholen, um Strafen zu vermeiden. Zuständig für Änderungen bei der Hundesteuer ist der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben. Allerdings können aufgrund technischer Grenzen Aktualisierungen, die nach Ende November 2025 eingereicht werden, möglicherweise nicht mehr auf den Steuerbescheiden für 2026 berücksichtigt werden.

Für eine unkomplizierte Zahlung können Halter ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten. Bei Fragen zur Steuer steht das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 02161/25-54321 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Die Frist für die Begleichung der Hundesteuer endet am 15. Februar 2026 – eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Hundebesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Tiere angemeldet sind und die Gebühren fristgerecht gezahlt werden. Die digitalen Angebote der Stadt sollen den Prozess für die Bürger erleichtern.