12 February 2026, 00:32

Jugendliche ohne Führerschein verursachen Unfall nach Autodiebstahl in Ahaus-Wessum

Ein Polizeiwagen und ein Lastwagen stehen am Straßenrand mit einer Gruppe von Menschen, einem Eimer, Steinen, einem Band, einer Fahne, einem Straßenschild und Bäumen unter einem bewölkten Himmel, wahrscheinlich nach einer tödlichen Schießerei in Fresno, Kalifornien.

Jugendliche ohne Führerschein verursachen Unfall nach Autodiebstahl in Ahaus-Wessum

Schwerer Unfall mit zwei minderjährigen Jugendlichen in Ahaus-Wessum

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Am 2. Februar 2026 kam es an der Kreuzung Hamalandstraße / Flörbachstraße in Ahaus-Wessum zu einem Verkehrsunfall mit zwei minderjährigen Jugendlichen. Das Fahrzeug prallte gegen eine Verkehrsinsel und war danach nicht mehr fahrbereit, Verletzte gab es jedoch nicht.

Die beiden Jugendlichen – einer 15 Jahre alt, der andere unter 18 – hatten das Auto zuvor ohne Erlaubnis aus Vreden entwendet. Zum Zeitpunkt des Unfalls saß der 15-Jährige am Steuer, als das Fahrzeug gegen den Bordstein der Verkehrsinsel fuhr. Keiner der beiden besaß einen gültigen Führerschein Klasse B.

Die Polizei rückte zum Unfallort aus und stellte fest, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war. Gegen die Jugendlichen wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Führerschein und unbefugter Benutzung eines Kraftfahrzeugs eingeleitet. Die gesetzlichen Vertreter beider Minderjähriger wurden informiert und trafen kurz darauf ein.

Einer der Jugendlichen gab an, vor dem Vorfall eine E-Zigarette mit THC konsumiert zu haben. Vorläufige Drogentests bei beiden fielen jedoch negativ aus. Das Fahrzeug wurde später von einem Angehörigen gesichert, der auch die Bergung organisierte.

Nach deutschem Recht können Minderjährige zwischen 14 und 21 Jahren im Jugendstrafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden. Mögliche Konsequenzen sind Verkehrsunterricht, gemeinnützige Arbeit, Geldauflagen zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder Jugendarrest. Zudem kann ein Fahrverbot mit einer Mindestwartezeit von sechs Monaten verhängt werden. Bei einer Verurteilung nach § 21 der Straßenverkehrsordnung drohen bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafen, wobei bei fahrlässigem Handeln mildere Strafen möglich sind.

Die Ermittlungen dauern an, die Polizei prüft weiterhin die Umstände der unerlaubten Fahrt und des Unfalls. Weitere Details zum Fahrzeughalter oder zur Identität der Jugendlichen wurden nicht bekannt gegeben. Der Fall wird in den kommenden Wochen vor dem Jugendgericht verhandelt.