Lieferkettengesetz: Droht Deutschland eine Verwässerung der strengen Regeln?
Klaudia GnatzLieferkettengesetz: Droht Deutschland eine Verwässerung der strengen Regeln?
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Änderungen, da Abgeordnete über eine Lockerung der Vorschriften diskutieren. Das Gesetz, das derzeit für rund 5.000 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gilt, soll Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen. Doch die geplanten Reformen könnten seine Wirkung abschwächen – und stoßen damit auf Kritik von Gewerkschaften und Aktivisten.
Das LkSG trat 2023 in Kraft und umfasste zunächst nur Firmen mit über 3.000 Mitarbeitenden. Seit Januar 2024 gilt die Schwelle von 1.000 Beschäftigten, wodurch zusätzlich 1.500 bis 2.000 Unternehmen – vor allem aus den Bereichen Fertigung, Automobilindustrie, Chemie und Einzelhandel – in den Geltungsbereich fallen. Nun sollen geplante Novellen Sanktionen streichen und das Gesetz an die weniger strengen EU-Regeln angleichen. Befürworter einer starken Lieferkettenverantwortung warnen vor einer Verwässerung der Kontrollen.
Erst kürzlich hatte das Europäische Parlament Änderungen an der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) verabschiedet und die Schwellenwerte auf 5.000 Beschäftigte sowie einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro angehoben. Die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, müssen diese Vorgaben bis Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, die Einhaltung ist ein Jahr später Pflicht. Kritiker monieren, dass eine vorzeitige Abschwächung des LkSG dessen Zweck untergräbt, noch bevor die EU-Richtlinie überhaupt greift.
Gewerkschaften und Kampagnenorganisationen warnen vor einer Aushöhlung des Gesetzes. Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf anhaltende Missstände wie Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Gleichzeitig fordern 17 Wirtschaftsverbände eine Aussetzung des LkSG – die geplanten Reformen brächten ihrer Ansicht nach kaum Entlastung. Unterstützer des Gesetzes entgegnen, dass eine Abschwächung jene Unternehmen benachteiligen würde, die bereits die Vorgaben erfüllen.
Die Diskussion über die Zukunft des LkSG dauert an, während Deutschland die Umsetzung der strengeren EU-Regeln bis 2027/2028 vorbereitet. Sollten Sanktionen gestrichen und die Schwellenwerte erhöht werden, droht eine geringere Verantwortung von Unternehmen für Verstöße in Lieferketten. Die Entscheidung wird zeigen, ob das Gesetz seine ursprüngliche Schärfe behält – oder ob Deutschland einen Kurs in Richtung lascherer Regulierung einschlägt.






