Menden (Sauerland) veröffentlicht Fragebögen nach Korruptionspräventionsgesetz
Evi NergerMenden (Sauerland) veröffentlicht Fragebögen nach Korruptionspräventionsgesetz
{"headline":"Ankündigung - Stadt Menden (Sauerland)","teaser":"über die Verpflichtung zur Veröffentlichung nach § 7 Korruptionspräventionsgesetz - (Korruptionspräventionsgesetz)","publication_date":"2025-10-08T04:00:00+00:00","keyword_names":"stadt menden, politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten","article_body":"Bekanntmachung – Stadt Menden (Sauerland)
Zur Veröffentlichungspflicht nach § 7 Korruptionspräventionsgesetz (KorrPrävG)
Veröffentlichungsdatum: 8. Oktober 2025
Die Stadt Menden (Sauerland) hat bekannt gegeben, dass ausgefüllte Fragebögen von Ausschussmitgliedern ab dem 1. Oktober 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitstehen. Diese Unterlagen, die auf Grundlage des Korruptionspräventionsgesetzes (KorrPrävG) eingereicht werden müssen, können im Mendener Rathaus während der festgelegten Öffnungszeiten bis zum 29. Oktober 2025 eingesehen werden.
Die Verpflichtung für Ausschussmitglieder, schriftliche Angaben zu machen, ergibt sich aus dem Korruptionspräventionsgesetz, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens am 16. Dezember 2004 beschlossen und am 1. März 2005 in Kraft getreten ist. Nach § 7 und § 1 des Gesetzes müssen die Mitglieder Angaben zu ihrem Beruf, etwaigen Beratungstätigkeiten sowie Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden offenlegen.
Während der öffentlichen Einsichtsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die eingereichten Informationen einzusehen. Die Unterlagen liegen bis zum 29. Oktober 2025 zu den angegebenen Zeiten aus. Ob die Stadt weitere Schritte wegen fehlender Abgaben einleiten wird, wurde bisher nicht mitgeteilt."






