08 January 2026, 12:23

Münster schafft E-Schrott-Container ab – was sich für Verbraucher jetzt ändert

Ein Raum mit einem Tisch, auf dem ein Laptop, ein Lautsprecher, ein Monitor, eine Tastatur, ein Ball, eine Maus, ein Scanner und Papiere stehen, sowie ein weiterer Tisch mit Elektronikgeräten und Charts und Postern an der Wand dahinter.

Münster schafft E-Schrott-Container ab – was sich für Verbraucher jetzt ändert

Münsters Abfallwirtschaftsbetrieb awm entfernt bis Mitte Februar alle Sammelcontainer für defekte Kleinelektrogeräte

Die Maßnahme folgt einer Aktualisierung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Künftig müssen Bürger diese Geräte direkt bei Recyclinghöfen oder im Handel abgeben.

Die neuen Vorschriften sehen zudem strengere Anforderungen für Händler und Sammelstellen vor. Ein einheitliches Symbol mit der Aufschrift „Rücknahme von Elektrogeräten“ muss nun an allen offiziellen Annahmestellen gut sichtbar angebracht sein.

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Aufgrund der geänderten Regelungen stellt die awm ihre Sammelbehälter für Kleinelektrogeräte ein. Als Hauptgrund nennen die Verantwortlichen das Brandrisiko durch Akkus. Stattdessen nehmen Mitarbeiter die Geräte an speziellen Annahmetischen in den Recyclingzentren entgegen.

Bürger können weiterhin bis zu drei Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge kostenlos zurückgeben. Zudem erweitert das Gesetz die Pflichten des Handels: Geschäfte mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektronik – oder 800 m² bei Lebensmittelhändlern, die solche Geräte anbieten – müssen nun Altgeräte zurücknehmen. Kleine Geräte unter 25 cm müssen ohne Neukauf angenommen werden, bei größeren ist ein gleichwertiger Ersatz erforderlich.

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Rücknahmepflicht auch für kleinere Läden, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkaufen – hier müssen gebrauchte Geräte unentgeltlich entgegengenommen werden. Batterie-vertreiber sind zudem verpflichtet, Sammelstellen einzurichten, wobei Lithium-Akkus separat behandelt werden müssen. Klare Beschilderung und eine fachgerechte Vorsortierung werden an allen Annahmestellen Pflicht.

Bei Fragen steht der awm-Kundenservice unter +49 251 6052-53 zur Verfügung. Ziel der Änderungen ist es, Brandgefahren zu verringern und die Recyclingquoten in der Stadt zu verbessern.

Durch den Wegfall der E-Container müssen Bürger defekte Geräte nun direkt in den Recyclinghöfen abgeben. Der Handel sieht sich strengeren Rücknahmevorgaben für Elektronik, Batterien und E-Zigaretten gegenüber. Das überarbeitete ElektroG soll die Entsorgung für Verbraucher und Entsorger gleichermaßen sicherer und effizienter gestalten.