Neue Medikamentenregeln in NRW: Was sich 2025 für Apotheken und Patienten ändert
Branko TlustekNeue Medikamentenregeln in NRW: Was sich 2025 für Apotheken und Patienten ändert
Neue Regelung für die Medikamentenabgabe: Ab 2025 gelten in Nordrhein-Westfalen klare Vorgaben
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung für die Abgabe von Medikamenten in Kraft. Die Änderung soll klären, wie Apotheken vorgehen, wenn die kleinste Standardpackungsgröße nicht verfügbar ist. Die Anpassung erfolgt im Rahmen des Arzneiliefervertrags NRW mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Bisher waren Apotheken verpflichtet, die kleinste Packungsgröße (N1) zu vergeben – sofern diese vorrätig war. Da diese jedoch nicht immer verfügbar ist, gab es bisher keine eindeutige Regelung für Fälle, in denen nur größere Packungen lagernd waren.
Künftig dürfen Apotheken bei gesetzlich Versicherten die kleinste verfügbare Packung abgeben – selbst wenn diese größer als die Standardgröße ist. Eine Pflichtangabe auf dem Rezept ist erforderlich, eine spezielle Pharmazentralnummer (PZN) jedoch nicht. Für Ersatzkassen gelten abweichende Bestimmungen: Hier bleibt die Abgabe größerer Packungen zwar möglich, erfordert jedoch eine entsprechende Dokumentation und eine spezielle PZN. Gleichzeitig werden gesetzliche Kassen künftig größere Packungen ohne Begründung nicht mehr zulassen, um bisherige Ungereimtheiten bei der Abgabepraxis zu beseitigen.
Die Neuregelung vereinfacht die Entscheidungsfindung für Apotheken, wenn die kleinste Standardpackung nicht verfügbar ist. Ab 2025 können sie bei gesetzlich Versicherten die nächstgrößere Packung mit einem Vermerk aushändigen, was die Abgabe beschleunigt. Bei Ersatzkassen bleiben die bisherigen strengeren Vorgaben für größere Packungen bestehen.






